@intruder:
sei mir nicht böse, aber deine anhäufung von allgemeinplätzen ist mir, mit verlaub, zu blöd. ich kann nichts für deinen bekanntenkreis
In Antwort auf:
Wenn ich mich mit Linken unterhalte höre ichh als jedes zweites Wort KRIEGSTREIBER! Die Juden sind KRIEGSTREIBER, Die CDU sowieso und alle anderen die eine Gefahr in Saddam shen auch...
deshalb werde ich das auch nicht kommentieren. wir können gerne über deine eigene meinung diskutieren (dazu müsstest du sie allerdings auch mal kommunizieren), oder über die hier geposteten texte sprechen. aber nicht so wie bisher.
ich hab nochmal zwei interviews ´rausgekramt. die wohl ehrlichste und direkteste form des journalismus. vielleicht kannst du ja damit was anfangen:
"Ein Krieg gegen Irak wäre eindeutig völkerrechtswidrig"
Bundesverwaltungsrichter Deiseroth über die rechtlichen Folgen eines "verfassungswidrigen Angriffskrieges"
Dieter Deiseroth ist Mitglied des Beirates der neben anderen von Professor Otto Hahn und C. F. von Weizsäcker ("Göttinger Appell") gegründeten "Vereinigung Deutscher Wissenschaftler" sowie des Wissenschaftlichen Beirates der internationalen Juristenorganisation Ialana, die sich weltweit für die Ächtung von Massenvernichtungswaffen einsetzt. Mit dem Bundesverwaltungsrichter sprach der Berliner FR-Korrespondent Richard Meng.
FR: Herr Deiseroth , ist ein Irak-Krieg der USA ohne UN-Mandat eindeutig
völkerrechtswidrig?
Dieter Deiseroth: Er wäre - wie auch Kofi Annan dieser Tage hervorgehoben
hat - mit der UN-Charta nicht vereinbar und damit eindeutig
völkerrechtswidrig. Unabhängig davon, ob er nun zur Abrüstung Iraks oder zum
Sturz des Regimes von Saddam Hussein oder zur Sicherung einer US-
amerikanischen Einflusszone in dieser ölreichen Region geführt würde.
Die USA sagen, dass auch die Resolution 1441 schon eine völkerrechtliche
Legitimation für Militärschläge bieten kann: Ist das ein völlig haltloses
Argument?
Die Resolution 1441 vom November 2002 droht Irak für den Fall einer
Nichtkooperation mit den UN-Inspektoren "schwer wiegende Konsequenzen" an.
Sie enthält aber keine Billigung einer militärischen Gewaltanwendung nach
Artikel 42 der UN-Charta. Damit bleibt es bei dem zwingenden Gewaltverbot
der UN-Charta, denn es wurde ja keine Ausnahme zugelassen.
Völkerrechtskonform wäre aber eine neue Resolution, die diese Ausnahme
zulässt?
Es ist bislang nicht hinreichend geklärt, ob und wann der UN-Sicherheitsrat
eine solche Resolution beschließen darf. Auch ihm sind durch die UN-Charta
Grenzen gesetzt. Danach kann erstens eine Gewaltanwendung nur in Betracht
kommen, wenn die nichtmilitärischen Mittel nicht Erfolg versprechend oder
ausgeschöpft sind. Dabei besteht ein gewisser Interpretationsspielraum,
zumal es dazu bislang keine internationale Rechtsprechung gibt. Aber wenn im
konkreten Fall die UN-Waffeninspektoren erklären, dass sie ihre
Überprüfungen nicht abgeschlossen haben und dafür weitere Monate brauchen,
wäre es völkerrechtlich zumindest fragwürdig, wenn der Sicherheitsrat
einfach das Gegenteil behaupten würde. Und zweitens: Militärische Gewalt zur
Abrüstung Iraks würde die Frage aufwerfen, ob das nicht völkerrechtlich
schon deshalb unzulässig ist, weil die darauf drängenden Atomwaffenstaaten,
speziell die USA, ihre eigene Verpflichtung zur vollständigen nuklearen
Abrüstung nach Artikel 6 des Atomwaffen-Sperrvertrages permanent missachten.
Dass es diese zwingende rechtliche Verpflichtung gibt, hat der
Internationale Gerichtshof 1996 ausdrücklich festgestellt. Im Völkerrecht
gibt es einen Rechtsgrundsatz, den die Juristen als Verbot widersprüchlichen
Handelns bezeichnen.
Wenn das Völkerrecht so eindeutig ist: Welche Wege gibt es eigentlich, es
einzuklagen?
Es ist vor allem eine politische Frage für die Völkergemeinschaft und auch
die US-Gesellschaft, wie die Regierung in Washington dazu gebracht werden
kann, sich wieder völkerrechtskonform zu verhalten. Die Vereinten Nationen
haben keine Waffen. Aber wenn die USA sich nun rühmen, ihr Verhalten sei
völkerrechtskonform, kann die UN-Generalversammlung eine gerichtliche
Überprüfung herbeiführen - indem sie auf schnellstem Wege beim
Internationalen Gerichtshof in Den Haag ein Rechtsgutachten beantragt. Das
Gleiche gilt, falls der UN-Sicherheitsrat einen kriegslegitimierenden
Beschluss fasst. Auch dann kann der Gerichtshof befasst werden. In jedem
Fall aber ist von größter Bedeutung, dass die Staaten einen
Völkerrechtsbruch der USA nicht widerspruchslos hinnehmen, sondern diesen
verurteilen und dagegen Protest erheben. Anderenfalls besteht die Gefahr,
dass das US-Verhalten Schule macht und neues - von der UN-Charta
abweichendes - Völkergewohnheitsrecht entsteht.
Wäre ein völkerrechtswidriger Irak-Krieg ein verbotener Angriffskrieg im
Sinne des deutschen Grundgesetzes?
Ein militärischer Angriff auf Irak ohne UN-Mandat wäre in der Tat ein
völkerrechtswidriger und deshalb auch ein verfassungswidriger Angriffskrieg.
Daran darf Deutschland sich nach Artikel 26 des Grundgesetzes in keiner
Weise beteiligen. Auch der CDU-Politiker Wolfgang Schäuble hat diese
Konsequenz vor einigen Wochen ja ziemlich klar zum Ausdruck gebracht.
Was bedeutet das praktisch?
Diese Konsequenz gilt sowohl für Überflugrechte und die Nutzung der US-Basen
in Deutschland als auch für eine Beteiligung an Awacs-Flügen, soweit diese
kriegsrelevant sind, aber auch für das deutsche Abstimmungsverhalten in Nato-
Gremien und die Unterstützung von Bündnispartnern. Ein militärischer
Aggressor darf nicht durch andere Staaten unterstützt werden.
Wenn die Bundesregierung sich aber unter Berufung auf völkerrechtliche
Verpflichtungen und politische Zusagen anders verhält: Ist das in
irgendeiner Form justiziabel?
Völkerrechtliche Verträge, die die Unterstützung eines Angriffskrieges
verlangen, existieren nicht. Eventuelle Geheimabkommen wären rechtlich
unverbindlich, entsprechende politische Zusagen ohne rechtliche Bedeutung.
Auch der Nato-Vertrag und die Stationierungsabkommen verweisen auf den
Vorrang der UN-Charta sowie anderer geltender Rechtsvorschriften. Nach
Artikel 11 des Nato-Vertrages kann zudem kein Land gezwungen werden, gegen
sein eigenes Verfassungsrecht zu verstoßen. Was die rechtliche Gegenwehr
anbetrifft, gibt es mehrere denkbare Ebenen, die ich hier nicht alle
ansprechen kann. Das Bundesverfassungsgericht könnte unmittelbar nur durch
ein in seinen Rechten betroffenes Bundesorgan, etwa durch eine Fraktion des
Bundestags oder den Bundesrat angerufen werden, was in diesem Fall eher
unwahrscheinlich ist. Mit einer Verfassungsbeschwerde könnten einzelne
Bürger nur eine gerade durch das fragliche Verhalten deutscher Stellen
erfolgende Verletzung eines Grundrechts oder grundrechtsgleichen Rechtes
geltend machen - die sind hier schwer zu sehen. Allerdings: Ein Verstoß
gegen Artikel 26 des Grundgesetzes ist nach Paragraf 80 des
Strafgesetzbuches strafbar und kann zu Ermittlungsverfahren durch den
Generalbundesanwalt führen. Deutsche Gerichte müssten die aufgeworfenen
völker- und verfassungsrechtlichen Fragen auch dann prüfen und entscheiden,
wenn Bürger zum Beispiel wegen so genannter Sitzblockaden oder ähnlicher
Aktionen des "zivilen Ungehorsam" in der Tradition Gandhis angeklagt würden
und sich dann zu ihrer Rechtfertigung auf das Verfassungsgebot der
Verhinderung einer militärischen Aggression berufen. Selbst ausländische
Opfer einer militärischen Aggression gegen Irak könnten unter Umständen vor
deutschen Gerichten Staatshaftungsansprüche wegen Verletzung ihrer
Gesundheit oder ihres Vermögens geltend machen, falls deutsche Stellen ihnen
gegenüber obliegende Amtspflichten nach dem Verfassungs- und Völkerrecht
verletzt hätten.
Wie bindend ist hier die Nato-Bündnisverpflichtung gegenüber der Türkei?
Ein Krieg gegen Irak ohne völkerrechtliches UN-Mandat wäre ein bewaffneter
Angriff im Sinne von Artikel 51 der UN-Charta. Gegen den hat jeder Staat ein
Selbstverteidigungsrecht - was sich in diesem Fall gegen die US-Truppen und
gegen all diejenigen richten würde, die sie unterstützen. Die Türkei könnte
im Fall eines irakischen Gegenschlags gegen US-Stützpunkte auf ihrem
Territorium dann völkerrechtlich keine Nothilfe beanspruchen.
Ist diese ganze Ableitung nicht ein wenig lebensfremd, wenn man die aktuelle
internationale Debatte betrachtet?
Sie haben nach der rechtlichen Situation gefragt, und ich habe rechtlich
geantwortet. Die Politik ist von Verfassungs wegen gehalten, die rechtlichen
Rahmenbedingungen einzuhalten. Wenn sie meint, dass sie das nicht kann oder
nicht will, muss sie es offen sagen - und die Öffentlichkeit muss sich
entscheiden, ob sie das akzeptiert oder nicht.
und weiter:
"Gewaltige Probleme"
Bacon: Zu wenig Rücksicht auf Schutz der Zivilisten
Kenneth Bacon ist Direktor der Flüchtlingshilfsorganisation "Refugees International" in Washington. Von 1994 bis Anfang 2001 war der Ex- Journalist des Wall Street Journal Sprecher im US-Verteidigungsministerium, auch während der Kriege in Bosnien und Kosovo. Der Besuch eines mazedonischen Flüchtlingslagers 1999 veranlasste Bacon, sich für Kriegsopfer zu engagieren. Militäreinsätze aus humanitären Gründen verteidigt er, bei Irak hat Bacon "gemischte Gefühle". Mit Bacon sprach FR- Korrespondent Dietmar Ostermann.
FR: Welche Folgen hätte ein Krieg für die Zivilbevölkerung in Irak?
Kenneth Bacon: Es gibt bereits heute Probleme in Irak mit der Ernährung und
der Gesundheitsversorgung, teils bedingt durch die Sanktionen, teils durch
die Politik der irakischen Regierung. Wir reden also nicht über eine gesunde,
gut versorgte Bevölkerung. Wenn es zu einem Krieg kommt, kann es gewaltige
humanitäre Probleme geben. Es ist sehr schwer, genau einzuschätzen, wie groß
sie sein werden, weil wir nicht wissen, wie lange der Krieg dauert und ob es
zum Einsatz von chemischen und biologischen Waffen kommt. Man muss aber
damit rechnen, dass eine große Anzahl an Menschen ihre Städte und Dörfer
verlässt, um Kampfhandlungen zu entgehen. Dann wird die Versorgung mit
Wasser und Lebensmitteln sofort ein Problem. In Irak hängen zwei Drittel der
Bevölkerung, 16 Millionen Menschen, völlig von der Verteilung von
Nahrungsrationen durch die Regierung und die UN ab. Das ist einmalig in der
Welt. Jede Ration reicht für zwei, drei Monate. Wenn das System
zusammenbricht und der Krieg länger dauert, kann es eine massive Hungersnot
geben. Dann müssen Schätzungen zufolge sieben bis acht Millionen Menschen
schnell versorgt werden, darunter zwei Millionen unterernährte Kinder.
Droht eine Flüchtlingskatastrophe?
Die UN schätzen, dass es 1,45 Millionen Flüchtlinge geben kann. Das ist eine
hohe Zahl, aber auch in Kosovo hatten wir 800 000 Flüchtlinge. Trotzdem wäre
dies ein gewaltiger Strom Menschen, die versuchen, das Land zu verlassen.
Sind Iraks Nachbarn und internationale Hilfsorganisationen auf eine
Flüchtlingswelle vorbereitet?
Nicht so, wie sie sein müssten. Dafür gibt es zwei Gründe. Der erste ist,
dass die UN bisher nicht die Ressourcen hatten, sich vorzubereiten. Sie
wollten nicht als Komplize der USA bei der Vorbereitung eines Krieges
erscheinen. Der zweite ist, dass die Türkei gesagt hat, sie wolle keine
Flüchtlinge ins Land lassen. Iran hat das auch gesagt, aber sie bauen mit
Hilfe internationaler Organisationen Zeltcamps für 200 000 Menschen.
Flüchtende Iraker könnten es dort besser haben, als wenn sie in Richtung
Türkei aufbrechen.
Die USA bereiten einen Mehrfrontenkrieg vor. Sitzt die Zivilbevölkerung
dabei nicht in der Falle?
Das kann sein, aber es könnte die Lage der Flüchtlinge auch erleichtern.
Wenn die USA und ihre Alliierten den Nordirak schnell sichern und Saddam
beschließt, dort nicht zu kämpfen, könnte dies ein relativ sicherer Hafen
sein. Allerdings ist die Grenze zwischen den Kurdengebieten und dem von der
irakischen Regierung kontrollierten Territorium teilweise vermint. Weil wir
den Verlauf des Krieges nicht kennen, sollten wir uns auf das Schlimmste
vorbereiten. Das Schlimmste wäre der Einsatz chemischer und biologischer
Waffen.
Könnte man Zivilisten in verseuchten Gebieten überhaupt helfen?
Der Einsatz solcher Waffen würde die humanitäre Lage dramatisch
verschlechtern. Es könnte massive Opfer geben, hohe Zahlen an Toten und
Verwundeten. Die meisten Hilfsorganisationen würden wahrscheinlich nicht in
kontaminierte Gebiete gehen, weil sie einfach nicht wissen, was sie dort
machen sollen. Sie haben keine Antistoffe oder Schutzanzüge und könnten sich
noch nicht mal selbst gegen Nervengase schützen. Wenn wirklich chemische
oder biologische Waffen eingesetzt werden, wären die einzigen, die reagieren
könnten, die Militärs. Ob sie das inmitten eines Krieges machen, ist aber
fraglich. Das wird von der Lage auf dem Schlachtfeld abhängen, davon, ob sie
gewonnen haben oder noch in schwere Kämpfe verwickelt sind.
Ein anderes Szenario ist ein Häuserkampf in der Fünf-Millionen-Stadt Bagdad.
In modernen Kriegen hat es das zuletzt im tschetschenischen Grosny gegeben,
mit verheerenden Folgen. Ich kenne die amerikanischen Kriegspläne nicht,
aber ich wäre schockiert, wenn es irgendetwas geben würde, das Grosny nahe
kommt. Man kann nur spekulieren. Denkbar ist eine Belagerung, bei der man
Fluchtrouten für Zivilisten offen lässt und sie in Camps versorgt.
Amerikanische Soldaten sind disziplinierter als russische. Allerdings haben
wir keine Erfahrung mit solchen Situationen. Die USA haben in der jüngeren
Geschichte nicht viele Schlachten am Boden geführt und keine in urbaner
Umgebung.
Haben die USA den Schutz der irakischen Zivilbevölkerung vorbereitet?
Ich denke nicht genug. Die USA haben es internationalen Hilfsorganisationen
entweder absichtlich oder ungewollt sehr schwer gemacht, sich voll auf einen
humanitären Einsatz vorzubereiten. Amerikanische Hilfsorganisationen etwa
haben wegen der Sanktionen große Probleme, in Washington überhaupt
Genehmigungen zu bekommen, um in Irak zu arbeiten. Ohne Stempel darf kein
Laptop oder Satellitentelefon nach Irak. Das für die Sanktionen zuständige
Büro im US-Finanzministerium hatte bis vor kurzem nicht mal dem Büro für
Katastrophenhilfe im Ausland, einer Regierungsbehörde, erlaubt, sich im
autonomen Nordirak mit der humanitären Lage vertraut zu machen. Die
Regierung sagt, sie setzt nur die Gesetze durch. Aber viele
Hilfsorganisationen glauben, dass sie draußen gehalten werden, damit sie
nicht bei Militäroperationen stören oder von Saddam als Geiseln genommen
werden können.
Als früherer Pentagon-Sprecher: Welche Rolle spielen humanitäre Erwägungen
überhaupt bei der Planung von Kriegen?
Ich denke, die Bedeutung wächst. Humanitäre Planungen waren sehr wichtig in
Bosnien und Kosovo. Auch in Afghanistan, wo sie diese umstrittenen Abwürfe
von Lebensmitteln gemacht haben. US-Soldaten bauen dort jetzt Schulen und
Straßen. Unser Militär sorgt sich schon um humanitäre Probleme, aber sie
wollen es zu ihren eigenen Bedingungen machen.
"Human Rights Watch" schätzt, dass in Afghanistan seit Oktober 2001 über
hundert Zivilisten durch Streubomben getötet wurden. In Irak sollen noch 2,2
Millionen dieser Bomben vom letzten Golfkrieg herumliegen. Können Sie
erklären, welchen Sinn solche Waffen militärisch haben?
Streubomben sind für gewisse Ziele extrem effektiv. Wenn man feindliche
Truppenbewegungen stoppen will, sind Streubomben die perfekte Waffe. Auch
feindliche Flugpisten lassen sich damit recht einfach lahm legen. Anders als
im Zweiten Weltkrieg geht es aber heute nicht um die totale Zerstörung mit
allen Mitteln. Das Letzte, was wir als Sieger brauchen, sind Landminen oder
Streubomben, die lange nach dem Krieg unter den Füßen von irakischen
Zivilisten explodieren.
In ihrem Job im Pentagon hätten Sie in solchen Fällen von
"Kollateralschäden" gesprochen. Was meint der Begriff?
Dieser Begriff ist hilfreich und schädlich zugleich. Er lenkt die
Aufmerksamkeit ja auf die Tatsache, dass es Ziele gibt, die man treffen will,
und andere, die man nicht treffen will. Manchmal landen Bomben nicht dort,
wo sie sollen, dann spricht man von "Kollateralschäden". Der Begriff
erinnert uns daran, dass Waffen und Soldaten nicht perfekt sind. Aber er
schadet, wenn er bedeutet, dass wir solche Vorfälle verharmlosen. Ich denke
nicht, dass unsere Militärs ihn in diesem Sinne verwenden, aber manchmal
wird das leider so verstanden.
In seiner Rede zur Lage der Nation hat Präsident Bush kein Versprechen zum
Wiederaufbau Iraks abgegeben, wie er das vor dem Afghanistan-Feldzug getan
hatte. Die UN schätzen, dass 30 Milliarden Dollar gebraucht werden.
Es stimmt, dass die Regierung ihr langfristiges Engagement nicht deutlich
genug gemacht hat. Auch kennen wir nicht ihre Pläne für ein Nachkriegs-Irak,
das hängt alles sehr in der Luft. Aber ich bin sicher, dass die Regierung
engagiert bleibt. Wie viel Zerstörungen es gibt, hängt vom Kriegsverlauf ab.
Unsere Militärs denken zumindest darüber nach, wie sie gewinnen können und
die zivile Infrastruktur weitgehend verschont bleibt. Aber man muss kein
Militärexperte sein, um herauszukriegen, wie wir diesen Krieg kämpfen werden,
nämlich genauso wie in Afghanistan und Kosovo. Also zuerst Bomben auf die
irakische Luftverteidigung, die Kommunikationseinrichtungen, die
Befehlszentralen, Waffenlager. Die große Frage ist, was dann passiert. Wenn
Saddam Hussein aufgibt oder gestürzt wird, gibt es relativ wenig
Zerstörungen. Wenn es zum Bodenkrieg kommt und sich die irakische Armee in
den Städten verschanzt, sieht das ganz anders aus.
gruß, mick (bekennender alteuropäer)