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 Lions-Stammtisch
bigfoot49 Offline

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15.05.2003 13:59
RIAA musste sich für Abmahnungen entschuldigen Antworten

RIAA muss Abmahnungen an Internet-Anbieter zurücknehmen

Die Anstrengungen des US-amerikanischen Verbands der Musikindustrie, Recording Industrie Association of America (RIAA), gegen Musikpiraterie vorzugehen, nahmen am Dienstag eine peinliche Wendung, als bekannt wurde, dass der Verband zwei Duzend Abmahnungen wegen Verlagsrechtsverletzungen irrtümlich versendet hat.

Die RIAA hatte unter anderem der Pennsylvania State University eine Abmahnung geschickt und sie der Verletzung des Digital Millennium Copyright Act (DMCA) beschuldigt: Ein Crawler-Programm der RIAA hat auf einer FTP-Seite, die die Arbeiten des emeritierten Professors Peter Usher hostet, ein Verzeichnis namens "Usher" und Dateien mit der Dateinamenerweiterung "mp3" gefunden. Der Crawler hatte die zwei Tatsachen zum Anlass für einen Alarm genommen und der Verband daher eine Abmahnung an die Fakultät für Astronomie und Astrophysik der Universität geschickt. Der Musikverband forderte darin, dass die Website beseitigt und die belastenden Musikdateien gelöscht werden. In einem zweiten Fall berichtete Speakeasy, ein US-amerikanischer Breitbandanbieter, die RIAA habe einen Formbrief geschickt, der die Amigascene.org-site beschuldigte, "ungefähr 0 Musikdateien zum Download" anzubieten. Beide Empfänger, die Universität und Speakeasy, akzeptierten die Entschuldigung der RIAA.

Das umstrittene US-Copyright-Gesetzes DMCA erlaubt unter Abschnitt 512 jedem Repräsentanten eines Verlagsrechtsinhabers, Universitäten und anderen Internet-Anbietern Abmahnungen zu schicken und die Beseitigung copyright-geschützten Materials zu verlangen. Für Schäden und Rechtsanwaltskosten ist er nur haftbar, wenn er wissentlich falsche Abmahnungen aussendet. Cindy Cohn, Justiziar der Electronic Frontier Foundation, meint, das das DCMA den Copyright-Inhabern zu viel Freiraum lasse. Dies sei zudem der erste öffentlich bekannt gewordene Fall einer inkorrekten Abmahnung.

Abschnitt 512 ist auch Streitpunkt im Fall RIAA vs. Verizon vor dem Berufungsgericht in Washington. Das Gesetz erlaubt einem Copyright-Inhaber, von einem Internet-Provider die Herausgabe der Daten von Abonnenten zu verlangen. Der Provider muss der Aufforderung nachkomen, ohne das dazu eine richterliche Anweisung nötig wäre. Verizon ist der Ansicht, dass dem Datenschutz damit nicht Genüge getan werde.

Das Unternehmen war jedoch in erster Instanz nach einem laut Digital Millennium Copyright Act (DMCA) möglichen Schnellverfahren zur Herausgabe der Daten angewiesen worden, hatte aber dagegen Berufung eingelegt und eine Aussetzung der Entscheidung verlangt. Dies wies der zuständige Richter Ende April zurück. Verizon kündigte aber bereits an, man werde sofort das Berufungsgericht anrufen. Bis diese Berufungsverhandlung stattgefunden hat, ist die Entscheidung zur Herausgabe der Daten erst einmal ausgesetzt. (jwe/c't)

http://www.heise.de/newsticker/data/jwe-14.05.03-000/



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