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Dieses Thema hat 54 Antworten
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 Lions-Stammtisch
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Probie Offline

NHL-Legende


Beiträge: 4.010

28.05.2003 18:41
#46 RE:„C&C Generals“ auf dem Index Antworten

Sieht aus wie Soldier of fortune 2.

Hmmmm..... wird wohl bei mir nicht mehr laufen. Aber wenns von den Machern von MoH ist, müsste es eigentlich was taugen...


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Alex Schur - FUSSBALLGOTT

bigfoot49 Offline

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Beiträge: 11.081

29.05.2003 14:37
#47 RE:„C&C Generals“ auf dem Index Antworten

3D-Shooter erhöhen Wahrnehmungsfähigkeit

In der Diskussion mit verständnislosen Familienangehörigen haben die Fans von 3D-Shootern wie Half Life nun ein gutes Argument: Laut einer US-Studie nehmen Online-Spieler ihre Umwelt besser wahr. In belebten und unübersichtlichen Umgebungen können die Spieler mehr Details ausmachen und lassen sich nicht so leicht ablenken.

In einem Versuch musste eine Gruppe von Nicht-Spielern zehn Tage lang jeweils eine Stunde am Bildschirm verbringen. Im anschließenden Vergleichstest stellte sich heraus, dass sich die Fähigkeiten der Spieler von 3D-Shootern in diesem Zeitraum verbessert hatten. Bei Teilnehmern einer Vergleichsgruppe, die stattdessen Tetris spielte, zeigte sich hingegen kaum eine Veränderung. Die Wissenschaftler führen diesen Unterschied auf die höhere Komplexität der Aufgabenstellung bei einem 3D-Shooter zurück. "Obwohl Video-Spiele recht sinnlos erscheinen, sind sie in der Lage, die Verarbeitung von visuellen Eindrücken tiefgreifend zu verändern.", so das Resümee der Wissenschaftler. (uma/c't)
http://www.heise.de/newsticker/data/uma-29.05.03-003/



bigfoot49 Offline

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Beiträge: 11.081

30.05.2003 19:02
#48 RE:„C&C Generals“ auf dem Index Antworten

EU gegen "illegale und schädliche Inhalte" im Internet

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben der Verlängerung und Ausweitung eines "Aktionsplans zur sicheren Nutzung des Internet" zugestimmt. Die EU will damit "eine Reihe nicht Recht setzender Maßnahmen" fördern, um "die Verbreitung illegaler und schädlicher Inhalte im Internet und über Mobiltelefone" zu bekämpfen. Ein erster solcher Aktionsplan war am 31. 12. 2002 ausgelaufen.

Mit dem erweiterten Aktionsplan in Höhe von 13,3 Millionen Euro fördert die EU bis Ende 2004 unter anderem Projekte zur Entwicklung und vergleichenden Bewertung von Internet-Filtersystemen, ein europäisches Netz von Meldestellen für illegale Internet-Inhalte, Strukturen der Selbstkontrolle der Internet-Wirtschaft und ein europäisches Netz von Sensibilisierungszentren. Während sich das Vorläuferprogramm schwerpunktmäßig um Jugendschutz und Bekämpfung von Kinderpornografie drehte, sollen in der zweiten Phase auch andere "illegale und schädliche" Inhalte, etwa rassistische oder gewaltverherrlichende Websites, thematisiert werden. Zudem will die EU nun auch Inhalte von Mobil- und Breitbanddiensten, Online-Spielen, Peer-to-Peer-Dateitransfer sowie "alle Arten der Echtzeitkommunikation" berücksichtigen. (wst/c't)

http://www.heise.de/newsticker/data/wst-30.05.03-002/


Können die es nicht oder wollen die es nicht? Ist ja schön und auch gut das Kinderpornografie etc. bekämpft werden soll, aber man kann das Internet nicht so überwachen wie es Politiker gerne hätten!!!

Probie Offline

NHL-Legende


Beiträge: 4.010

04.06.2003 22:31
#49 RE:„C&C Generals“ auf dem Index Antworten

US-Gericht: Spiele mit Gewaltdarstellung fallen unter die Redefreiheit

Der erste Verfassungszusatz ist in den USA in jüngster Zeit ein oft verwendeter Appendix in Auseinandersetzungen um die neuen Medien. Sei es, um Urheberrechtsgesetze in Frage zu stellen oder um sich gegen Beschränkungen von Internetzugängen durchzusetzen. Auch im Zusammenhang mit Spielen, die Gewalt darstellen, wurde das Recht auf freie Meinungsäußerung strapaziert. Nun hat ein US-amerikanisches Berufungsgericht in St. Louis entschieden, das Verbot der Abgabe von Gewaltdarstellungen an Minderjährige verletze in der Verfassung festgelegte Rechte.

Damit widerspricht das Berufungsgericht der Entscheidung des Richters Stephen Limbaugh vom Mai 2002. Es hatte eine Klage des US-Verbands der Spieleindustrie und anderer Organisationen abgewiesen. Nach der Analyse von vier Computerspielen, unter anderem Doom, hatte Limbaugh darin keine Ideen oder Äußerungen gefunden, die als "Rede" gelten könnten und vom ersten Verfassungszusatz geschützt würden. Berufungsrichter Morris Arnold stellte dagegen in Frage, ob solche Spiele der Psyche schadeten, und betonte, das Verbot schränke die Redefreiheit ein. Dabei spiele es auch keine Rolle, dass es sich um ein Unterhaltungsmedium handele. Hier seien die Rechte ebenso zu schützen wie beispielsweise bei künstlerisch-literarischen Erzeugnissen.

Nach den Schulmassakern in den USA, etwa dem an der Columbine-Highschool in Littleton, hatte der County von St. Louis, Missouri, im Oktober 2000 eine Anordnung erlassen, nach der es verboten ist, Computerspiele mit Gewaltdarstellungen ohne die explizite Zustimmung eines Elternteils oder eines Erziehungsberechtigten für Minderjährige unter 17 Jahren zugänglich zu machen. Die Anordnung stellte dabei einen direkten Zusammenhang zwischen Gewaltdarstellungen in Computerspielen und Amokläufen wie etwa beim Massaker an der Columbine-Highschool her. Die Anordnung sah vor, dass "schädliche" Computer- oder Videospiele in der Öffentlichkeit nur in einem gesonderten Bereich gespielt werden dürfen.

heise online


Redefreiheit.... interessante Meinung Typisch Amis. Reden immer gerne davon, wenns dann aber mal drauf ankommt, dann.... aber das ist ein anderes Thema...

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Alex Schur - FUSSBALLGOTT

bigfoot49 Offline

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Beiträge: 11.081

09.06.2003 13:47
#50 RE:„C&C Generals“ auf dem Index Antworten

Reale Counter-Strike-Gefechte

In England soll noch diesen Sommer auf dem Fradley Airfield bei Birmingham eine Counter-Strike-Map real nachgebaut werden. Das Projekt Playdust hat das Flughafengelände für zwei Monate gemietet und will im Juli die Counter-Strike Karte „de_dust“ aus Holzfaserplatten errichten. Im August sollen dann an fünf Wochenenden jeweils acht Partien pro Tag stattfinden. Jeweils Zwanzig Minuten lang können sich dann zwei dutzend Spieler mit Farbkugeln beschießen. Die Gruppe der Terroristen muss versuchen, eine Farbbombe zu legen, die Anti-Terroristen müssen dies verhindern. Die Paintball-Spieler sollen vom Veranstalter dazu in originalgetreue Anzüge aus dem PC-Spiel gekleidet werden. In Begleitung von Erziehungsberechtigten sollen bereits 14jährige an dem Räuber-und-Gendarm-Spiel teilnehmen dürfen.

"de_dust" ist nicht die erste Counter-Strike-Karte, die für Paintball nachgebaut wurde. Bereits vor drei Jahren veranstalteten Mitglieder von Playdust unter dem Namen Gameplay2000 ein ähnliches Paintball—Spiel auf einem britischen Landgut. Der hierzulande umstrittene Paintball-Sport geniest im vereinigten Königreich sogar den Segen der Krone. Laut dem damaligen Mitorganisator Allied Command veranstalteten selbst Prinz Charles und seine Söhne William und Harry regelmäßig Paintball-Spiele.

In Deutschland hatten SPD, Grüne und FDP erst im April dieses Jahres eine Verschärfung des Jugendschutzgesetzes im Bundestag abgelehnt. In ihrem über den Bundesrat eingebrachten Gesetzentwurf hatte die CDU/CSU ein generelles Verbot von "Killer-Spielen" wie Paintball, Gotcha und Laserdrome gefordert. (hag/c't)


http://www.heise.de/newsticker/data/hag-09.06.03-000/



bigfoot49 Offline

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17.06.2003 09:14
#51 RE:„C&C Generals“ auf dem Index Antworten

Runder Tisch einigt sich auf Leitlinien gegen Gewalt in Medien

Kinder und Jugendliche sollen künftig besser vor Gewaltdarstellungen in Internet, Film und Fernsehen geschützt werden. Bei einem Runden Tisch Medien gegen Gewalt verständigten sich heute in Berlin Bundeskanzler Gerhard Schröder und Vertreter der Rundfunkanbieter, der Filmbranche, Internetprovider sowie Computerspielehersteller über Leitlinien und Maßnahmen, mit denen Gewaltdarstellungen eingedämmt werden sollen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Aufklärung und der freiwilligen Selbstkontrolle der Medienanbieter.

So wollen unter anderem Internet-Provider mit der Bundeszentrale für politische Bildung eine Internetseite erstellen, die eine Übersicht über "positive, kindgerechte Angebote" liefern soll. Die Filmindustrie plant Kino-Spots mit bekannten Schauspielern, die sich mit Gewalt und ihrer Bekämpfung auseinander setzen. Video sollen mit medienpädagogische Hinweise versehen werden. ARD, ZDF, der Kinderkanal und die dritten Programme starten die Aktion gime5 für "Freundschaft und Toleranz im täglichen Zusammenleben".

"Es ist gut, dass es ein Jahr nach Erfurt nicht bei Ankündigungen geblieben ist", sagte Schröder. Jetzt gelte es, die Vereinbarungen umzusetzen und in einigen Monaten auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen. Der Runde Tisch war nach dem Amoklauf eines 19-Jährigen an einem Erfurter Gymnasium im April vergangenen Jahres ins Leben gerufen worden. Bei der Bluttat hatte der ehemalige Schüler 16 Menschen und sich selbst erschossen. Danach war auch die Darstellung von Gewalt in Medien und Computerspielen in die Diskussion geraten.

Bundesfamilienministerin Renate Schmidt lobt die Bereitschaft aller Beteiligten zur dauerhaften Zusammenarbeit. Es sei verabredet worden, dass die Initiative nicht im Sande verlaufe. Erste Ergebnisse seien Anfang nächsten Jahres zu erwarten. Danach werde voraussichtlich ein neues Treffen angesetzt. Zusammen mit der Sängerin Nena warb die Ministerin für die Kampagne Schau hin! http://www.schau-hin.info/. Laut Ministerium will die seit Mitte Mai laufende Aktion Eltern für ihre Vorbildfunktion für Kinder im Umgang mit Medien sensibilisieren. (dpa) / (anw/c't)
http://www.heise.de/newsticker/data/anw-16.06.03-008/

Kardinal kritisiert Sex im TV



MAINZ. Der Mainzer Kardinal Karl Lehmann hat die zunehmende Bedeutung von Sex und Gewalt im Fernsehen beklagt. "Sie sind zum Schmieröl einer ganzen Branche geworden", sagte Lehmann beim 4. Mediengespräch des Mainzer Medieninstituts. Fernsehen verkomme oft zum Versandkatalog mit Porno-Ecke.


Der Vorsitzende der katholischen Bischofskonferenz kritisierte die Darstellung von Frauen als Objekt der Schaulust. "Weiblichkeit wird in allen denkbaren Formen entstellt und entwertet, wenn Frau und Ware faktisch gleichgesetzt werden." Er sprach sich für eine stärkere Selbstregulierung der Medien aus, die von einem Umdenken der Gesellschaft getragen werden müsse.

Die Geschäftsführerin des Fernsehsenders Neun Live, Christiane zu Salm, wies bei der Diskussion darauf hin, dass ihr Sender von September an keine Sexclips mehr ausstrahle. Das (DSF), seit kurzem im Besitz des Warenhauskonzerns Karstadt-Quelle, will keine Werbung für Erotik-Hotlines vor Mitternacht senden. (dpa)

16.06.2003
http://www.nrz.de/nrz/nrz.reportagen_tv....region=National

Wer im Glashaus sitzt.....

bigfoot49 Offline

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Beiträge: 11.081

22.06.2003 20:52
#52 RE:„C&C Generals“ auf dem Index Antworten


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Indizierungsgegner begehen vorsätzliche Straftat

Jan Petersen, Gründer der "Initiative gegen die Indizierung von Computerspielen", hat als "symbolischen Akt" auf einer Informationsveranstaltung das indizierte Spiel Unreal Tournament 2003 an eine sechzehnjärige Computerspielerin verkauft. Durch eine Selbstanzeige hofft Petersen, ein Verfahren einzuleiten um zu beweisen, dass das Spiel zu Unrecht indiziert sei. Sollte er vor Gericht freigesprochen werden, müsse der Titel vom Index genommen werden; auch für andere indizierte Spiele könnte der Ausgang dieses Musterprozesses relevant sein.

Auch die zweite Alternative hat Petersen bedacht: Sollte er verurteilt werden, will er weiter den gerichtlichen Weg beschreiten. Es ergebe sich dann die Möglichkeit, vor das Bundesverfassungsgericht zu gehen. Das sei möglich, da eine Ablehnung der Klage "massive Auswirkungen nach sich ziehen würde (nämlich Geldstrafe sowie Eintragung ins Vorstrafenregister)", teilt Petersen mit. Falls das Bundesverfassungsgericht das eventuelle Urteil bestätigen sollte, will er sich an europäische Gerichte wenden. (kav/c't)

http://www.heise.de/newsticker/data/kav-22.06.03-002/



Probie Offline

NHL-Legende


Beiträge: 4.010

09.07.2003 00:14
#53 RE:„C&C Generals“ auf dem Index Antworten


Die finale Jugendschutzlösung:

In Antwort auf:
Der Veranstalter wird am Eingang die Besucher gemäß ihres Alters mit nicht abnehmbaren "Handgelenksbändchen" analog den Farben der USK-Kennzeichen ausstatten, so dass das Standpersonal problemlos an den Displays Alterskontrollen vornehmen kann.

Die genauen Umstände können hier eingesehen werden:

http://www.leipziger-messe.de/gc/ausst_i...endschutz.shtml



Patriotism is a pernicious, psychopathic form of idiocy.
-George Bernard Shaw-

Baphomet Offline

männliches Tratschweib
DEL, NHL & Intern. Mod


Beiträge: 6.061

09.07.2003 00:15
#54 RE:„C&C Generals“ auf dem Index Antworten

[sing]ihr mach euch lächerlich, ihr macht euch lächerlich ihr machr ihr macht ihr macht euch lächerlich[singaus]

Atenio

Bapho!



bigfoot49 Offline

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Beiträge: 11.081

11.07.2003 15:09
#55 RE:„C&C Generals“ auf dem Index Antworten

US-Gericht stoppt Gesetz zum Verbot gewalttätiger Spiele

US-Bezirksrichter Robert Lasnik hat am gestrigen Donnerstag per einstweiliger Verfügung das Verkaufsverbot für gewalttätige Spiele an Minderjährige zurückgestellt. Das Gesetz, das zum 27. Juli in Kraft treten sollte, drohte Einzelhändlern eine Strafe von bis zu 500 US-Dollar an, falls sie Spiele, in denen Gewalt gegen Polizisten erkennbar ist, an unter 17-Jährige verkaufen. Dies geht aus US-Medienberichten hervor.

"Die Antragsteller haben gravierende Einwände gegen die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes erhoben", schrieb Lasnik in seinem Urteil. Doug Lowenstein, Präsident des Antragstellers Interactive Digital Software Association (IDSA), begrüßte die richterliche Entscheidung. Sie sei ein Eingeständnis, dass Spiele, wie auch Musik und Filme, eine Form freier Rede darstellen: "Das Gericht hat deutlich gemacht, dass die Regierung mit Widerstand rechnen muss, wenn sie die Meinungsfreiheit einschränken will."

Die demokratische Abgeordnete Mary Lou Dickerson, die für das Gesetz verantwortlich ist, glaubt, dass die einstweilige Verfügung kaum Einfluss auf dessen endgültige Einführung haben wird. Sie hatte schon früher zu verstehen gegeben, dass jeder Blockierungsversuch nur von vorübergehender Wirkung sein werde. (ola/c't)

http://www.heise.de/newsticker/data/ola-11.07.03-000/


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