In Antwort auf: ich frage mich sowieso, warum solche verträge einen anderen stellenwert vor dem gesetz haben, als andere. wieso allgemein geltendes recht in deutschland da aussetzt?! bin halt kein experte, aber ich kann mir keine sinnvolle erklärung dafür vorstellen.
Anderes Beispiel: ich war einige Zeit für eine amerikanische Bank in Frankfurt tätig. Das Haupthaus in den Staaten beschloss sozusagen "overnite", die Handelstätigkeit einzustellen und kündigte etlichen Kollegen "american style".
Dies war glücklicherweise nach deutschem Recht, auf dessen Grundlage die Verträge abgeschlossen wurden, unzulässig...
Wären die Verträge nach amerikanischem Recht geschlossen worden, hätten dieselben Kollegen als "expatriots" gegolten und in die Röhre geschaut.
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Gruss aus München
In Antwort auf: Hatte Nürnberg zur gleichen Zeit nicht im fall Turek geklagt? Und Kölle wegen dem Berezin?
Bin mir nicht ganz sicher, aber das unsere liebe FrauThomas einen alleingang gemacht hat, kann ich mir nicht vorstellen!!
Guter Einwand...
Ich glaube, es blieb bei der Absichtserklärung gegenüber den Fans, aber Du magst recht haben.
Zu Deinem zweiten Zweifel: doch, doch, aber oft wurde eines der Solis durch rüdes "High-sticking" gebremst. Aber den Vorgänger der Snells und Doyles (Benutzung des Sticks als Waffe, O-Ton Hans Zach) ereilte die gerechte (doppelte) Strafe: Bandscheibenvorfall und Manager in der Finnen-Saison...
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Gruss aus München