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Dieses Thema hat 2 Antworten
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 Lions-Stammtisch
bigfoot49 Offline

Titel gesucht
Co-Admin

Beiträge: 11.081

29.03.2003 18:39
Veränderungen der Gesetze ab dem 1.4. Antworten

Neues Jugendschutzgesetz: Bald keine Linux-Spiele mehr?


USK-Logo wird zum Problem


Ab dem 1. April könnte sich das Angebot an Spiele-Software für Linux-User in Deutschland schlagartig drastisch reduzieren. Denn ab diesem Tag dürfen Spiele nur dann verkauft werden, wenn sie über eine Alterskennzeichnung der USK verfügen, und dies ist nur bei den wenigsten Linux-Spielen der Fall.

Zwar ist das Angebot an kommerzieller Linux-Spielesoftware im direkten Vergleich zu Windows-Spielen recht gering, ein Großteil der erhältlichen Titel stammt aber unter anderem von dem mittlerweile nicht mehr existierenden Unternehmen Loki Games, das eine Begutachtung der Titel seitens der USK somit nicht mehr beantragen wird. Laut dem Online-Shop Linuxland gibt es aber auch bei anderen Titeln Probleme: Viele Spiele stammen von ausländischen Herstellern, für die es sich entweder nicht lohnt, auf die deutsche Gesetzgebung Rücksicht zu nehmen oder die schlicht nicht über die nötigen Finanzmittel verfügen, um an derartigen Prüfungsverfahren teilzunehmen.

Linuxland hat infolgedessen bereits die Konsequenzen gezogen und wird ab dem 1. April 2003 keine Spiele mehr auf der eigenen Website anbieten, und auch aus den Anzeigen werden diese verschwinden. In bereits gedruckten Flyern wird diese Abteilung geschwärzt. Man darf davon ausgehen, dass andere Shops ähnlich handeln werden.

Mehr zum neuen Jugendschutzgesetz und seinen Folgen in unserem Hintergrundbericht.

http://www.golem.de/0303/24770.html

Neues Jugendschutzgesetz: Keine Shooter mehr auf Heft-CDs?


Weitreichende Änderungen ab dem 1. April 2003


Am 1. April 2003 tritt das neue, im Juni 2002 verabschiedete Jugendschutzgesetz (JuSchG) in Kraft. Daraus resultieren vor allem für den Vertrieb und den Verkauf von Computer- und Videospielen einige weitreichende Veränderungen. Insbesondere Händler, aber auch Spielezeitschriften mit Heft-CDs werden sich auf Umstellungen gefasst machen müssen.

Auf einer Veranstaltung in Berlin informierten der Verband der Unterhaltungssoftware Deutschland (VUD) sowie die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) über die neue gesetzliche Regelung. Ab dem 1. April 2003 ist der Verkauf von Computer- und Konsolenspielen an Kinder und Jugendliche nur dann zulässig, wenn das jeweilige Produkt durch die Obersten Landesbehörden oder eine zugelassene Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle mit einer Alterskennzeichnung versehen worden ist. Diese Alterskennzeichnung ist nur für Spiele notwendig - entgegen anders lautenden Gerüchten wird eine Kennzeichnung etwa von Windows nicht notwendig, auch wenn hier Spiele mit in das Betriebssystem integriert werden. Bei Lernsoftware wird im Einzelfall entschieden werden müssen, inwiefern eine Prüfung notwendig ist.

Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) in Berlin wird zukünftig als Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle die zur Prüfung vorgelegten Produkte unter Gesichtspunkten des Jugendschutzes begutachten und dann eine Alterskennzeichnung vergeben. Diese ist dann bindend: Ein Spiel mit der USK-Abgabe ab 16 Jahren darf in Zukunft nicht mehr an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren verkauft werden. Bisher waren die USK-Angaben nur Empfehlungen.

Der Handel muss somit zukünftig im Zweifelsfall Alterskontrollen durchführen um sicherzustellen, dass der Kaufinteressent auch bereits das Alter erreicht hat, in dem er das Spiel erwerben darf. Ein weiteres Problem für den Handel sind die in zahlreichen Geschäften aufgestellten Displays, an denen Kunden Spiele ausprobieren können - hier wird man in Zukunft wohl nur noch Spiele mit der USK-Einschätzung ab 0 Jahre oder ab 6 Jahre vorfinden. Ansonsten müssten Mitarbeiter ständig sicherstellen, dass kein Jugendlicher das Joypad in die Hand bekommt, für den der Titel laut USK nicht geeignet ist.

Für bereits im Handel befindliche Produkte gilt, dass die bisher unverbindlichen Altersempfehlungen der USK ab dem 1. April zu gesetzlichen Alterskennzeichnungen werden. Problem hierbei: Nicht alle derzeit angebotenen Produkte verfügen über eine Alterskennzeichnung. Ist ein Anbieter etwa nicht Mitglied im VUD, hat er unter Umständen in der Vergangenheit auch keine Prüfung durch die USK beantragt. Diese Titel gelten dann unabhängig von der Jugendschutzrelevanz des Inhaltes mit dem Inkrafttreten des Gesetzes als nicht gekennzeichnet, und sie unterliegen bis zu einer nachträglichen Kennzeichnung den durch das Gesetz vorgesehenen Verkaufsbeschränkungen.
Umgewöhnen müssen sich auch die Macher von Computerzeitschriften mit Heft-CD. Diverse Spiele-Magazine veröffentlichen auf ihren CDs Monat für Monat Vollversionen älterer Spiele. Das wird in Zukunft nur noch möglich sein, wenn diese Spiele eine Einschätzung ab 0 oder 6 Jahren bekommen haben, denn eine Alterskontrolle durch den Zeitungshändler kann nicht erfolgen. Nicht ganz so streng ist die Gesetzgebung im Hinblick auf Demo-Versionen: So lange davon auszugehen ist, dass die Demos nicht als "jugendbeeinträchtigend" anzusehen sind, dürfen sie ohne Alterskontrolle abgegeben werden. Allerdings bleibt abzuwarten, wie der sehr dehnbare Begriff "jugendbeeinträchtigend" in Zukunft ausgelegt wird.

Auch Messen, wie etwa die Games Convention im August diesen Jahres in Leipzig, müssen sich neue Konzepte überlegen, denn auch hier muss sichergestellt werden, dass jugendliche Messe-Besucher nicht die Möglichkeit haben, mit Spielen in Berührung zu kommen, die von der USK nicht für sie vorgesehen sind. Denkbar wären spezielle Bereiche, in denen nur die "ab 16"- bzw. "ab 18"-Spiele gezeigt werden. Die einzelnen Aussteller auf der Messe werden sonst kaum willens sein, jeden Jugendlichen nach seinem Ausweis zu fragen.

"Ab 18"-Spiele können übrigens - im Gegensatz zu indiziertzen Titeln - weiterhin beworben werden und dürfen auch frei im Handel ausliegen. Der Verkauf per Versandhandel ist - ähnlich wie wie bei Filmen mit dem "FSK-18"-Logo - allerdings verboten.

Natürlich hat die neue Gesetzgebung aber auch einige Vorteile. Unter anderem bringt die verbindliche Kennzeichnung der USK Planungssicherheit mit sich. Ist ein Spiel mit dem USK-Stempel "ab 16 Jahre" in den Laden gekommen, wird in Zukunft eine nachträgliche Indizierung nicht mehr möglich sein. Hat ein Hersteller eine derartige Kennzeichnung erhalten, kann er sich also sicher sein, dass das Spiel nicht nachträglich anders bewertet wird. In der Vergangenheit war es teilweise zu unterschiedlichen Einschätzungen gekommen: Command & Conquer Generals etwa erhielt von der USK das Logo "ab 16", wurde dann aber durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften indiziert.

Kommentar:
Das neue Jugendschutzgesetz stellt vor allem den Handel, aber auch Aussteller, Magazinmacher und Publisher vor eine Reihe neuer Probleme. Erschwerend kommt hinzu, dass vielen nur wenig Zeit bleibt - das Gesetz tritt bereits am 1. April in Kraft, der Handel etwa wurde aber erst sehr kurzfristig über die Auswirkungen des neuen Gesetzes informiert. Inwiefern das neue Gesetz wirklich in der Lage ist, seinem Namen gerecht zu werden und die Jugend zu schützen, bleibt zudem abzuwarten - ein steigendes Interesse Jugendlicher an nicht für sie freigegebene Spiele und daraus resultierend die stärkere Verbreitung von Raubkopien ausländischer, unzensierter Spiele könnten die Folge sein. Vor allem wird es aber auch interessant sein zu beobachten, inwiefern Publisher bereit sind, spezielle Versionen ihrer Spiele für den deutschen Markt herzustellen, um so eine niedrigere Altersfreigabe und damit verbunden höhere Verkaufszahlen zu erreichen.

http://www.golem.de

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Gefährliche Knallerbsen



POLIZEI / In der Stadt sind 150 000 bis 200 000 Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalpistolen im Umlauf. Viele Waffen müssen jetzt angemeldet werden, sogar so manches Kinder-"Spielzeug".

Manche Jungs stecken sich auf dem Schulweg eine Schreckschuss-Pistole in die Hosentasche, um vor ihren Kameraden zu prahlen. Einige Taxifahrer bewahren solche Waffen im Handschuhfach auf, weil sie glauben, sich so am besten vor Überfällen zu schützen. Lothar Zimmermann vom Polizeipräsidium schätzt, dass allein in Düsseldorf 150 000 bis 200 000 Schreckschuss- und Reizstoffwaffen im Umlauf sind. Eine enorm hohe Zahl. Diejenigen, die diese Pistolen weiter mit sich führen, machen sich bald strafbar. Am 1. April wird das Waffenrecht verschärft. Wer seine Schreckschuss-Pistole nicht zu Hause lässt, braucht einen "Kleinen Waffenschein." Und - Eltern aufgepasst - dieses Papier wird jetzt sogar für manches Kinder-"Spielzeug" verlangt.

Spätestens seit der Amok-Tragödie in einer Erfurter Schule wurde der Ruf nach strengeren Gesetzen laut. Ausschlaggebend für eine härtere Gangart war auch, dass fast alle Schreckschuss-Pistolen den scharfen Waffen täuschend ähnlich sehen. Die Folge: Die meisten bewaffneten Überfälle werden mit diesen Schreckschusswaffen verübt, so der Polizei-Rechtsexperte Stefan Bekkers. Deshalb jetzt der Riegel.

Viele Anrufe bei der Polizei

Die zuständige Abteilung im Präsidium kann sich vor Anrufen kaum noch retten. "Die Nachfrage nach dem neuen Waffenschein ist sehr groß", sagt Zimmermann. Viele Besitzer scheuen weder Zeit noch Kosten. Sie müssen im Präsidium erscheinen, sich polizeilich überprüfen lassen, 50 Euro Gebühr zahlen. Wer unzuverlässig erscheint (z.B. Vorstrafen, laufende Verfahren) geht leer aus.

Sogar Knallerbsen-Pistolen, die noch in manchen SpielzeugGeschäften zu haben sind, fallen unter die neuen Regelungen. Das Waffengesetz schließt Spielzeugpistolen ein, deren Geschosse schneller als 0,08 Joule ist (das ist die Kraft eines Acht-Gramm-Gewichtes, das auf den Boden fällt). Eltern werden auf den ersten Blick nicht sehen können, was erlaubt ist - und was nicht. Der Rat von Stefan Bekkers an sie: Kaufen sie nur Spielzeug, das aber auch nicht im Entferntesten einer echten Waffe ähnelt!

Bis zu drei Jahren Haft

Völlig verboten sind Elektroschockgeräte, verschiedene Spring- Faust- und Butterfly-Messer, Wurfsterne. Für die Sportschützen wird das Mindestalter von 18 auf 21 Jahre angehoben. Immerhin sind 15 000 bis 20 000 Düsseldorfer (Jäger, Sport- und Brauchtums-Schützen) legal im Besitz von scharfen Schusswaffen.

Wer gegen die neuen Bestimmungen verstößt , dem drohen Geldstrafe oder bis zu drei Jahre Haft. Fragen beantwortet die Polizei-Waffenrechtsabteilung: Tel: 8700.

28.03.2003 MICHAEL MÜCKE
http://www.nrz.de/ Lokalausgabe Düsseldorf

Hohe Bedrohung für Opfer


21.03.2003 / LOKALAUSGABE / ESSEN


POLIZEI / Neues Gesetz: Für Schreckschuss- und Reizstoff-Pistolen ist ab 1. April ein "Kleiner Waffenschein" Pflicht.
Bisher war es frei käuflich und der Besitz legal: Das bei Jugendlichen beliebte Butterfly-Messer, aber auch andere Gegenstände wie Wurfsterne und Schlagstöcke sind ab 1. April verboten. Allerdings räumt das neue Waffengesetz hier eine Schonfrist ein. Bis 31. August dieses Jahres wird eine Übergangszeit eingeräumt, in der die Gerätschaften unbrauchbar gemacht werden müssen.

Bei Reizstoff- und Schreckschuss-Pistolen sowie Signalwaffen, die bisher legal mitgeführt werden durften, wirds direkt ab 1. April ernst: Wer zukünftig außerhalb der eigenen vier Wände eine dieser Waffen bei sich trägt, muss einen so genannten "Kleinen Waffenschein vorweisen". Ohne Schein macht sich der Besitzer strafbar. Dafür muss im Polizeipräsidium an der Büscherstraße ein Antrag gestellt werden. Die Behörde prüft Eignung und Zuverlässigkeit des Antragstellers, indem sie beim Bundeszentralregister, bei der Staatsanwaltschaft, dem Jugendstrafregister und in eigenen Registern Erkundigungen einzieht. Bisher seien weniger als zehn Kleine Waffenscheine beantragt worden, sagt Bernd Kensy, Leiter des Dezernats Recht bei der Polizei. Jedoch seien Tausende dieser Waffen im Umlauf, vor allem bei jungen Männern bis 25 Jahre, weiß Polizeipräsident Herbert Schenkelberg. Ein Problem waren sie schon vor dem neuen Gesetz. "Schreckschuss-Waffen sehen echten Schusswaffen sehr ähnlich", so Schenkelberg. "Diesen Effekt machen sich Straftäter zu Nutze."

Einerseits empfinden die Täter "ein falsches Sicherheitsgefühl", so Werner Jacoby, Leiter des Kriminalkommissariats 13, in dem auch Waffendelikte bearbeitet werden. Andererseits stellen die Pistolen, die auf den ersten Blick nicht von scharfen Waffen unterschieden werden können, "ein hohes Drohpotenzial für die Opfer" dar.

Die Polizei wünscht sich natürlich, dass so wenig Waffen wie möglich im Umlauf sind. Aus dieser Sicht begrüßt Polizeipräsident Herbert Schenkelberg das neue Waffengesetz. "Aus polizeilicher Sicht hätten die Regelungen aber noch schärfer ausfallen können", sagt er. "Aus polizeilicher Sicht nicht nachvollziehbar" ist etwa, dass Kauf und Besitz von Pistolen, die mit Platz- und Gaspatronen oder Feuerwerkskörpern wie Signalraketen bestückt werden können, weiter für alle Menschen ab 18 erlaubt sind. Auch sie seien gefährlich.

Essenern, für die das neue Waffengesetz relevant ist, bietet die Polizei umfassende Beratung an. Tel: 829-0. (sus)

http://www.nrz.de Lokalausgabe Essen



First member of the "DELete(tm) und Tripcke gehört weg"-Circle
Debile Eistanz Luschenliga = DEL
"Lernen ohne zu denken ist verlorene Arbeit. Denken ohne zu lernen ist gefährlich..."
Ich kann gar nicht soviel essen wie ich kotzen kann - gegen Tempobeschränkungen auf deutschen Autobahnen! Pro !

Czechomania Offline

Colgate Zahnputzbieber


Beiträge: 3.970

29.03.2003 22:05
#2 RE:Veränderungen der Gesetze ab dem 1.4. Antworten

Wohl dem der die Sesamstrasse für den PC kaufen will. Ist mittlerweile auch erst ab 18 Jahren erlaubt zu kaufen!!!
Tschöö Czecho

bigfoot49 Offline

Titel gesucht
Co-Admin

Beiträge: 11.081

28.08.2003 17:28
#3 RE:Veränderungen der Gesetze ab dem 1.4. Antworten

In Antwort auf:
POLIZEI / Neues Gesetz: Für Schreckschuss- und Reizstoff-Pistolen ist ab 1. April ein "Kleiner Waffenschein" Pflicht.
Bisher war es frei käuflich und der Besitz legal: Das bei Jugendlichen beliebte Butterfly-Messer, aber auch andere Gegenstände wie Wurfsterne und Schlagstöcke sind ab 1. April verboten. Allerdings räumt das neue Waffengesetz hier eine Schonfrist ein. Bis 31. August dieses Jahres wird eine Übergangszeit eingeräumt, in der die Gerätschaften unbrauchbar gemacht werden müssen.

So Jungens und Mädels, der Countdown läuft. 3 Tage noch. Wurd extra in der Zeitung drauf hingewiesen, dass man bis Sonntag seine Wurfsterne und Butterflys straffrei abgeben kann und danach jeder der damit erwischt wird eine saftige Geldstrafe oder bis zu 3 Monate Knast bekommt....



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