Metin Kaplan Foto: AP Der als «Kalif von Köln» bekannt gewordene Islamisten-Führer Metin Kaplan darf nicht abgeschoben werden. Asyl erhält er nach einem Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts aber nicht.
Der Widerruf der Asylberechtigung für Metin Kaplan ist rechtens und kann bestehen bleiben. Das bestätigte am Mittwoch das Verwaltungsgericht in Köln. Eine entsprechende Klage Kaplans wies das Verwaltungsgericht zurück. Zur Begründung hieß es, auch nach Verbüßung der Haftstrafe bestehe bei Kaplan «die Gefahr, dass er wieder straffällig wird».
Die Richter entschieden zugleich, dass der Islamistenführer nicht abgeschoben werden darf. Nach Auffassung des Gerichts würde dies gegen Artikel sechs der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen. Grund sei ein mögliches Strafverfahren gegen den selbst ernannten «Kalifen von Köln» in der Türkei, das «mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht vereinbar» sei.
Das Kölner Gericht bestätigte damit eine Entscheidung des Oberlandesgericht Düsseldorf, wonach die von der Türkei beantragte Auslieferung Kaplans aus denselben Gründen als unzulässig verworfen wurde.
Köln, 27. Aug (Reuters) - Der als "Kalif von Köln" bekannte Islamistenführer Metin Kaplan darf nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln nicht in die Türkei abgeschoben werden, weil ihm dort ein nicht rechtsstaatliches Verfahren drohe. Zugleich bestätigte das Gericht am Mittwoch, dass der Widerruf seiner Asylanerkennung rechtmäßig ist. Da der Chef der verbotenen fundamentalistisch-islamistischen Bewegung "Kalifatstaat" wegen öffentlicher Aufforderung zum Töten zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden war, sei die Entscheidung des Bundesamts für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge richtig, ihm den Status als Asylberechtigter abzuerkennen. Zudem bestehe die Gefahr, dass Kaplan - der selbst nicht vor Gericht erschienen war - wieder straffällig werde, sagte die Vorsitzende Richterin der Dritten Kammer, Hildegund Caspari-Wierzoch. Dennoch dürfe der Islamistenführer nicht abgeschoben werden, da ihm in der Türkei ein nicht rechtmäßiges Strafverfahren drohe. (AZ.: 3 K 629/02.A und 3 K 8110/02.A ). Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) will nach Angaben eines Sprechers alles unternehmen, damit Kaplan dennoch abgeschoben werden kann. In dem Gerichtsverfahren in der Türkei könnten gegen Kaplan später widerrufene Aussagen von Zeugen verwendet werden, die unter Folter zu Stande gekommen seien, sagte Caspari-Wierzoch zur Begründung. Dies verstoße gegen die europäische Menschenrechtskonvention. Kaplan genieße damit ein Bleiberecht in Deutschland, erläuterte ein Gerichtssprecher. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Sowohl Kaplan als auch das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge können gegen die Urteile Berufung einlegen, was in Justizkreisen erwartet wird. Kaplan war nach Gerichtsangaben seit 1992 Asylberechtigter in Deutschland. Im Frühjahr 2002 hatte ihm das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge den Status aberkannt, da er sich strafbar gemacht hatte. Dagegen war Kaplan gerichtlich vorgegangen. Da Kaplan eine "Gesinnungstat" begangen habe, sei zu erwarten, dass dies kein einmaliger Ausrutscher war, sagte der Vertreter des Bundesamtes, Matthias Henning. Falls in der Türkei kein rechtsstaatliches Verfahren gewährleistet sei, müsse dies beim europäischen Menschenrechtsgerichtshof geklärt werden, argumentierte Henning in der mündlichen Verhandlung. "Die Bundesrepublik darf nicht in Drittverantwortung genommen werden." Kaplans Anwältin Ingeborg Naumann sagte dagegen, Deutschland müsse Menschen Schutz gewähren, bei denen die Menschenrechte verletzt werden könnten. Kaplan drohe in der Türkei sogar Folter. Kaplan hatte eine vierjährige Haftstrafe wegen öffentlicher Aufforderung zum Töten verbüßt. Die von der Türkei beantragte Auslieferung hatte das Düsseldorfer Oberlandesgericht Ende Mai abgelehnt, woraufhin Kaplan aus der Auslieferungshaft entlassen worden war. Die Türkei wirft Kaplan unter anderem vor, Mitglied in einer gewalttätigen Organisation zu sein. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums sagte, Minister Schily habe wiederholt deutlich gemacht, dass Kaplan nicht erwünscht sei, und er alles tun werde, dass Kaplan ausgewiesen werden könne. Das Ministerium prüfe das Urteil. Der bayerische Innenminister Günther Beckstein (CSU) nannte das Urteil skandalös. Die Entscheidung zeige, dass das deutsche Ausländerrecht, "so wie manche Gerichte es auslegen, ein zahnloser Tiger ist, wenn es nicht gelingt, Kriminelle wie Kaplan aus Deutschland abzuschieben".
In Antwort auf:Der bayerische Innenminister Günther Beckstein (CSU) nannte das Urteil skandalös. Die Entscheidung zeige, dass das deutsche Ausländerrecht, "so wie manche Gerichte es auslegen, ein zahnloser Tiger ist, wenn es nicht gelingt, Kriminelle wie Kaplan aus Deutschland abzuschieben".
Volle zustimmung Herr Beckstein!!
Der Mann herrscht mit seinen ansichten alles in grund & Boden!!! AustrianGiant#7 created by LOTB Angeblich wird ja nächste Saison alles besser, da bin ich mal gespannt!!
D er bayerische Ministerpräsident verlangt von der rot-grünen Regierung, schleunigst für die Abschiebung des „Kalifen von Köln“ zu sorgen. In der „Bild"-Zeitung vom Donnerstag nannte es Edmund Stoiber „ungeheuerlich“, dass Deutschland einerseits mit der Türkei über einen EU-Beitritt verhandele, auf der anderen Seite aber „ein Schwerverbrecher dorthin nicht abgeschoben werden“ könne.
Dem von Ankara gesuchten Metin Kaplan, der in der Bundesrepublik eine vierjährige Haftstrafe wegen Aufruf zum Mord abgesessen hat, wurde vom Kölner Verwaltungsgericht zwar der Asylstatus entzogen, er darf aber dennoch in Deutschland bleiben. Das Gericht begründete dies mit dem Hinweis, dass dem Islamistenführer in der Türkei „ein Verfahren droht, das mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht vereinbar ist“.
Stoiber forderte Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) dem Boulevardblatt zufolge auf, er solle „umgehend von der Regierung in Ankara rechtsstaatliche Garantien einholen, damit dieser Verbrecher endlich abgeschoben werden kann“. Im selben Blatt kritisierte der CDU-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach, dass jetzt möglicherweise der Steuerzahler für Kaplans Aufenthalt in Deutschland aufkommen müsse.
Dagegen sagte der Grünen-Politiker Volker Beck, das Kölner Urteil sei rechtsstaatlich nicht zu beanstanden. Allerdings gebe es „zum Glück“ die Möglichkeit der Berufung. „Fest steht: Kaplan ist bei uns nicht erwünscht“, zitierte „Bild“ Beck. Die Türkei müsse jetzt die Hindernisse für eine Abschiebung beseitigen „und faire Gerichtsverfahren, auch im Fall Kaplan, garantieren“.
Das Kölner Verwaltungsgericht hatte am Mittwoch eine Klage Kaplans gegen den Widerruf seiner 1992 gewährten Asylberechtigung zurückgewiesen. Es gab Kaplan aber darin recht, dass er nicht an die Türkei ausgeliefert werden darf.
Hintergrund: Der von Kaplan in Köln begründete Kalifatstaat und 17 seiner Teilorganisationen waren am 8. Dezember 2001 vom Bundesinnenministerium verboten worden. Im September 2002 wurden weitere 16 Teilorganisationen verboten. Nach der Haft sollte Kaplan an die Türkei ausgeliefert werden, die ihm den Prozess als Terrorist machen will.
Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hob Ende Mai nach rund drei Monaten aber die Auslieferungshaft auf. Eine Auslieferung sei unzulässig, weil in dem anstehenden türkischen Gerichtsverfahren möglicherweise Aussagen verwertet würden, die unter Folter zu Stande gekommen seien.
In Antwort auf:Der bayerische Ministerpräsident verlangt von der rot-grünen Regierung, schleunigst für die Abschiebung des „Kalifen von Köln“ zu sorgen. In der „Bild"-Zeitung vom Donnerstag nannte es Edmund Stoiber „ungeheuerlich“, dass Deutschland einerseits mit der Türkei über einen EU-Beitritt verhandele, auf der anderen Seite aber „ein Schwerverbrecher dorthin nicht abgeschoben werden“ könne.
Da hat der Edmund vollkommen recht, daß ganze ist wirklich "ungeheuerlich"! AustrianGiant#7 created by LOTB Angeblich wird ja nächste Saison alles besser, da bin ich mal gespannt!!