(1) Wird ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und dem Schuldner ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt, so geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. In diesem Fall hat der vorläufige Insolvenzverwalter:
1. das Vermögen des Schuldners zu sichern und zu erhalten; 2. ein Unternehmen, das der Schuldner betreibt, bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens fortzuführen, soweit nicht das Insolvenzgericht einer Stillegung zustimmt, um eine erhebliche Verminderung des Vermögens zu vermeiden; 3. zu prüfen, ob das Vermögen des Schuldners die Kosten des Verfahrens decken wird; das Gericht kann ihn zusätzlich beauftragen, als Sachverständiger zu prüfen, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des Unternehmens des Schuldners bestehen.
(2) Wird ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt, ohne daß dem Schuldner ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt wird, so bestimmt das Gericht die Pflichten des vorläufigen Insolvenzverwalters. Sie dürfen nicht über die Pflichten nach Absatz 1 Satz 2 hinausgehen.
(3) Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume des Schuldners zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Der Schuldner hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in seine Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten. Er hat ihm alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen; die §§ 97, 98, 101 Abs. 1 Satz 1, 2, Abs. 2 gelten entsprechend.
Wenn ich Absatz 1 Satz 2 richtig lese, kann sehr wohl ein vorläufiger insolvenzverwalter vor eröffnung des verfahrens eingesetzt werden.
Was bedeutet das ein Konkursverfahren mangels Masse eingestellt wird?
Ich glaub diese Technik ist bei Eishockeyvereinen äußerst beliebt. Mir ist auch irgendwo aus 5.oder6. Hand das Gerücht an die Ohren gekommen, dass AEG als Investor in Schwenningen einsteigen will. Nochwas: Laut ZDF Videotext wechselt Martin Reichel zu den Lions
ich hoffe, du hast mit fachmann nicht mich gemeint... *g*
aber eine einstellung mangels masse bedeutet meines wissens, dass die firma (der verein) aufgelöst wird und die gläubiger in die röhre schauen, weil ja keine masse (sprich: kohle) da ist, um deren ansprüche zu befriedigen.
(1) Das Insolvenzgericht weist den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ab, wenn das Vermögen des Schuldners voraussichtlich nicht ausreichen wird, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Die Abweisung unterbleibt, wenn ein ausreichender Geldbetrag vorgeschossen wird oder die Kosten nach § 4a gestundet werden.
In Antwort auf: 2. ein Unternehmen, das der Schuldner betreibt, bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens fortzuführen, soweit nicht das Insolvenzgericht einer Stillegung zustimmt, um eine erhebliche Verminderung des Vermögens zu vermeiden;
Oh ja, juristisches Geplänkel macht manchmal richtig Spass - also, ich habe jetzt keinen einschlägigen Kommentar gruffbereit, was den §22 InsO anbelangt, denke aber das dieser nicht ohne Hintergedanken lediglich vom "Unternehmen" spricht. Wir müssen hier den Unternehmensbegriff hier nicht juristisch breittreten, denn der SERC ist keine GmbH sondern lediglich ein Verein, und somit auch in keinster Weise unternehmerisch zu betrachten, da bei Gewinnerzielung in Lichtgeschwindigkeit die Gemeinnützigkeit flöten geht.
Vom Prinzip her nicht ganz falsch, eine Einstellung mangels Masse erfolgt, wenn sich nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens herausstellt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken.
Alle Gläubiger sind jedoch vor der Einstellung zu hören.
In Antwort auf: In Antwort auf: -------------------------------------------------------------------------------- 2. ein Unternehmen, das der Schuldner betreibt, bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens fortzuführen, soweit nicht das Insolvenzgericht einer Stillegung zustimmt, um eine erhebliche Verminderung des Vermögens zu vermeiden;
Oh ja, juristisches Geplänkel macht manchmal richtig Spass - also, ich habe jetzt keinen einschlägigen Kommentar gruffbereit, was den §22 InsO anbelangt, denke aber das dieser nicht ohne Hintergedanken lediglich vom "Unternehmen" spricht. Wir müssen hier den Unternehmensbegriff hier nicht juristisch breittreten, denn der SERC ist keine GmbH sondern lediglich ein Verein, und somit auch in keinster Weise unternehmerisch zu betrachten, da bei Gewinnerzielung in Lichtgeschwindigkeit die Gemeinnützigkeit flöten geht.
stimmt, macht wirklich spaß, vor allem, wenn man (so wie ich ) davon eigtl. keine ahnung hat. aber wenn ein verein in "keinster weise unternehmerisch zu betrachten" ist, dann darf ja eigtl. auch kein insolvenzverfahren eröffnet, bzw. beantragt werden, oder?
da das ja nun aber offensichtlich der fall ist, kann man einen verein wohl doch als "unternehmen" im sinne der InsO betrachten.
Oh doch, die Tatsache, dass einem Verein das Erzielen von Gewinnen nicht gestattet ist, schützt ihn nicht davor, Verluste zu machen, die eine Höhe annehmen, dass er nicht mehr Zahlen kann, also insolvent ist.
Die Umschreibung "in keinster Weise unternehmerisch zu betrachten" war vielleicht etwas sehr unpräzise, sie sollte sich lediglich auf den Begriff "Unternehmen" im § 22 Abs. 1 InsO beziehen, dass ein Verein hier nicht als Unternehmen betrachtet werden muss. Vielleicht hat das zuständige Registergericht so entschieden, dass man als DEL-Verein egal ob Verein oder GmbH ein Unternehmen ist, und somit einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Wenn dem so ist, dann wird es aber um die Veräusserung der Lizenz sehr spannend, da Herr Tripcke so meine ich mich zu erinnern, mal in einem Pressethread zitiert wird, bedingt durch die Tatsache, dass der SERC keine GmbH sei, wäre die Lizenz nicht mit 375.000,-- als Wert anzusehen sondern lediglich mit 1/14 des Wertes der DEL.
Aber lassen wir das juristische Haarespalten, wir ändern so oder so nichts an den Entscheidungen von wem auch immer!
In Antwort auf: Aber lassen wir das juristische Haarespalten, wir ändern so oder so nichts an den Entscheidungen von wem auch immer!
in der tat. und da sowohl bei gericht als auch als insolvenzverwalter juristen am werk sind, gehe ich jetzt einfach mal davon aus, dass die wissen, was sie tun...
...meine Herren, hier wirds aber echt juristisch!!
Abwarten, was anderes bleibt uns nicht übrig Leute!!
Méschda Hoschbess holy ...und nichts ist wie es scheint!!
If you dropped the gloves in the office over an injustice and bloodied your boss, you'd get slapped with a lawsuit and five years in the tank. Drop the gloves in hockey and you get five minutes.
Brawls. Blood. Mayhem. Philly style. You want it … we got it!
The hockey brawl is raw entertainment. No Hollywood crap.
In remember of Dave "the hammer" Schultz: "The Hammer was a fierce competitor. Hammer made a lot of people nervous the night before they came to Philadelphia." Tiger Williams
In Antwort auf: in der tat. und da sowohl bei gericht als auch als insolvenzverwalter juristen am werk sind, gehe ich jetzt einfach mal davon aus, dass die wissen, was sie tun...