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Dieses Thema hat 26 Antworten
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 Lions-Stammtisch
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C-Gam Offline

Master of CereMONI 5. Reihe
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10.07.2002 08:41
#16 RE:Unterhaching in die Regionalliga Antworten
Was bildet sich dieses kleine Scheissdorf in Bayern eigentlich ein ???
Einstweilige Verfügung gegen die Lizenzerteilung für die Eintracht - ja gehts denen noch ganz gut. Die sind sportlich abgestiegen und basta. Die sind zu schlecht für die 2. Liga. Die sollen die Scheiss DFL verklagen, die sind doch zu unfähig. Hätten die mit Ihrem Lizenzmist gewartet bis bei Reutlingen und Frankfurt die jeweilgen Schiedsgerichttermine vorrüber gewesen wären, wäre jetzt Ruhe.

C-Gam

P.S. Dieses ganze München und Umgebung wird mir immer umsympathischer !!!
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10.07.2002 09:40
#17 RE:Unterhaching in die Regionalliga Antworten
Hab ich im Eintracht-Forum gefunden und dieser Junge hat echt Ahnung. Hat die
Lage vorm Schiedsgericht-spruch schon genau richtig vorausgesagt.





So, jetzt nochmal ganz in Ruhe:

Ich denke, die meisten von Euch werden/wurden durch die vollmundige Ankündigung des Kupka-Clans irritiert, der Schiedsspruch werde nächsten Dienstag vom OLG Stuttgart „überprüft“ usw.

Wichtig zu wissen ist dabei allerdings, daß das OLG Stuttgart den Schiedsspruch NICHT auf inhaltliche Richtigkeit zu überprüfen hat. Das OLG Stuttgart überprüft NICHT mehr, ob die Helaba-Bürgschaft wirksam oder fehlerhaft war, ob sie Einschränkungen oder Bedingungen enthielt, die den DFL-Vorgaben widersprachen, oder ob die nachträglichen Faxe irgendwelche Rechtsfolgen hatten etc. Ich wiederhole mich: Das alles wird vom OLG Stuttgart NICHT geprüft!

Kupka bzw. die SpVgg. Unterhaching haben einen Antrag auf Aufhebung des Schiedsspruchs nach § 1059 ZPO gestellt. Die Voraussetzungen, unter denen nach dieser Vorschrift ein Schiedsspruch durch das OLG aufgehoben werden kann, sind sehr eng und hier keinesfalls gegeben. Das Gesetz nennt abschließend (!) sechs Gründe, deretwegen ein Schiedsspruch aufzuheben wäre (ich vereinfache etwas, ohne aber wichtiges fortzulassen oder den Sinn zu entstellen):

1. wenn der dem Verfahren zugrundeliegende Schiedsvertrag (also zwischen DFL und Vereinen) unwirksam ist – völliger Quatsch
2. wenn dem (heutigen) Antragsteller – also der SpVgg. UH – kein rechtliches Gehör gewährt wurde – auch Quatsch, Kupka und Haching waren zum Verfahren beigezogen worden
3. der Schiedsspruch eine Streitigkeit betrifft, die gar nicht unter den Schiedsvertrag fiel – hier auch völliger Blödsinn, das Schiedsgericht ist ausdrücklich für Streitigkeiten um die Erteilung bzw. Nichterteilung der Lizenz zuständig
4. das Schiedsgericht fehlerhaft besetzt war – hierauf zielt wohl die in der Presse verbreitete Ansicht der „Befangenheit“ zweier Richter ab. Wenn nicht plötzlich herauskommt, daß Grunsky der Schwiegervater von Sparmann ist, hat Kupka damit keine Chance. Im übrigen darf er diese Rüge vor dem OLG nur erheben, wenn er auch im Schiedsverfahren schon die Befangenheit gerügt (also erfolglos einen Befangenheitsantrag gestellt) hat. Hiervon war jedenfalls bislang nie die Rede.
5. wenn „der Gegenstand des Streites nach deutschem Recht nicht schiedsfähig ist“ – braucht hier nicht weiter erörtert werden, natürlich sind Lizenzstreitigkeiten zwischen Verein und DFL „schiedsfähig“, und
6. hier muß ich wieder wörtlich zitieren, weil es so schön ist: ...“wenn die Anerkennung oder Vollstreckung des Schiedsspruchs zu einem Ergebnis führt, das der öffentlichen Ordnung (ordre public) widerspricht“. Völliger Quatsch; so etwas wird bejaht, wenn bspw. ein Schiedsspruch eine Firma zur Zahlung von Bestechungsgeld verurteilt oder zur (verbotenen) Lieferung von Waffen o.ä. an Krisengebiete usw.

Weitere Gründe, aus denen das OLG den Schiedsspruch aufheben könnte, gibt es nicht!!!!!

Ich wiederhole mich hier gerne noch einmal: Das OLG Stuttgart hat einen nur ganz eingeschränkten Prüfungsrahmen; es darf weder die inhaltliche Richtigkeit des Schiedsspruchs überprüfen noch entsprechende Sachverhaltsaufklärung betreiben (also bspw. keine Mitarbeiter der Helaba laden, um die Hintergründe ihres Handelns aufzuklären usw.). Die hierfür unter Juristen gängige Formel lautet: „Die Aufhebungsklage ist kein Rechtsmittel zur Überprüfung der sachlichen Richtigkeit des Schiedsspruchs“. Das ist juristisch unbestritten (soll heißen: es gibt keine Gegenmeinung). Geprüft wird – vereinfachend gesagt – nur auf grobe Verfahrensfehler.

Deshalb tobt Korrupka ja auch so rum und schimpft auf angebliche Verfahrensfehler des Schiedsgerichtes. Wenn man mal den Unsinn mit den befangenen Richtern beiseite läßt, bestünde seine einzige – theoretische – Chance darin nachzuweisen, daß ihm fundamentale Verfahrensrechte vor dem Schiedsgericht vorenthalten waren (so daß ihm nicht in ordnungsgemäßen Rahmen „rechtliches Gehör“ gewährt worden war). Auch ohne alle Details des Verlaufs der sechsstündigen Sitzung zu kennen: Das ist einfach unvorstellbar.

Ergebnis: Kupka hat – ganz eindeutig und zweifelsfrei – nicht den Hauch einer Chance.

Rein vorsorglich muß ich aber noch anfügen, daß Kupka – sofern er vor dem OLG Stuttgart verliert – es mit einer Rechtsbeschwerde zum BGH versuchen und – wenn auch diese nicht fruchtet – eine Verfassungsbeschwerde zum BVerfG einlegen kann. Vielleicht fällt seinen Amigo-Anwälten dann auch noch ein „Argument“ ein, weswegen der Europäische Gerichtshof bemüht werden kann. Nur bringen wird ihm das alles nix...

So. Auf weitere Einzelfragen (wieso liegt der schriftliche Schiedsspruch noch nicht vor? Was hat das LG Frankfurt damit zu tun und wann wird es entscheiden? Wann gibt’s jetzt endlich die Lizenz? etc.) werde ich später noch in einem Beitrag „Zur Beruhigung (Erläuterung II)“ eingehen. Kann aber noch einen Moment dauern...

Gehabt Euch wohl

aquila

P.S.: An die Hobby- bzw. Nachwuchsjuristen: wenn ihr die §§ nachlesen wollt, achtet darauf, daß Eure ZPO die seit dem 1.1.1998 gültige Gesetzesfassung enthält. Sonst stimmen weder die Hausnummern noch die inhaltlichen Ausführungen!
STURM FOR STANLEY-CUP!!!!!
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zamboni Offline

NHL-Legende


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10.07.2002 09:43
#18 RE:Unterhaching in die Regionalliga Antworten
In Antwort auf:
hachingen
das heißt haching. ohne en. genau sogar unterhaching.

sorry, sonst sind mir schreibfehler auch egal, aber in dem fall musste ichs mal loswerden.

bevor mers vergesse: unn?


bembeldomi Offline

assimilierter DEL-Fan


Beiträge: 3.908

10.07.2002 10:08
#19 RE:Unterhaching in die Regionalliga Antworten
In Antwort auf:
, völlig zurecht.

Wieso zu Recht ?


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Ich freu mich auf die Tour de Bethmann 2002

Ex-Exil-Lion Offline

Tim Thaler


Beiträge: 1.972

10.07.2002 10:19
#20 RE:Unterhaching in die Regionalliga Antworten
Haching ist ein idyllischer Vorstadtverein, anstelle von überlaufenen Buden mit Pappbechern und liebloser verbrannter Bratwurst hat es da einen netten Biergarten mit zivilen Preisen. Soweit zum Sympathiewert des Vereins, der noch in der 1.Liga fast deplaziert wirkte.

Sportlich ist Haching abgestiegen, zweimal in Folge, und dafür kann weder die Eintracht noch die DFL etwas. Unglücklich ist hier lediglich das Timing, wie schon HvT sagte. Rechtlich ist da nichts zu wollen, vielmehr will man hier sportliches Versagen durch die Hintertür kompensieren.


Andy#9, notorischer Bernie-Boy und Pro-Doyler

Blau-Gelb ? Find´ich neuerdings gut !

C-Gam Offline

Master of CereMONI 5. Reihe
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10.07.2002 10:29
#21 RE:Unterhaching in die Regionalliga Antworten
Hier nun "Zur Beruhigung (Erläuterung II)" aus dem Eintracht Forum von "aquila":

So, jetzt also, wie versprochen, weiter mit der ganzen Chose. Vorab aber noch einige Vorbemerkungen:

Regt Euch nicht allzusehr auf über die Pressemeldungen, die bislang zu lesen waren. Die sind – nach Ende der DFL-Vollversammlung – alle mit heißer Nadel gestrickt worden. Die Leute, die das geschrieben haben, sind Sportjournalisten, keine Juristen. Die bestehenden oder nichtbestehenden Prozeßchancen und -risiken abschätzen, können die wirklich nicht (kann man auch nicht von Ihnen verlangen). Formulierungen wie „Frankfurt muß wieder zittern“ oder „die Gerichte müssen jetzt entscheiden“ sind Hilfsfloskeln und erlauben keinerlei Rückschluß auf tatsächliche Erfolgsaussichten. Dasselbe gilt auch für die nicht minder in Eile fertiggestellten Beiträge in Hessenschau u.ä. (die ich nicht gesehen habe).

Im übrigen haben nach Ende der DFL-Vollversammlung offenbar vor allem Kupka und seine Advokaten-Amigos für „Auskünfte“ zur Verfügung gestanden. Die DFL gab keine offizielle Erklärung ab und Hackmann wird auch nur mit nichtssagenden Aussagen zitiert.

So, dies vorausgeschickt, betrachten wir das Ganze noch mal nüchtern.

1. Warum liegt das schriftliche Urteil des Schiedsgerichts noch nicht vor?

Nun, das finde ich eigentlich wenig überraschend. Das Schiedsgericht hat ja auch keine eigene Geschäftsstelle o.ä. Die Verhandlung war am Mittwoch. Frühestens am Donnerstag wird Grunsky das vollständige Urteil diktiert haben (der tippt bestimmt nicht selbst!). Irgendeine Sekretärin oder ein Schreibdienst werden das am Freitag getippt haben. Eventuell gab’s Korrekturen etc. Frühestens Freitag abend hat Grunsky (in Bielefeld!) das schriftliche Urteil vorliegen. Er unterschreibt. Jetzt muß das Ding aber noch zu Engelbrecht in Darmstadt, wo es Samstag oder gar erst Montag eingeht. Dann muß es nach Stuttgart, zu Herrn Treuer. Mittlerweile ist Montag oder Dienstag. Der unterschreibt, und ab geht’s nach Frankfurt zur DFL. Wann kommt’s da an? Richtig, frühestens Dienstag (heute) oder Mittwoch (morgen). Das Problem ist einfach, daß die Unterschriften auf einem Blatt stehen müssen, und daß die drei Richter in verschiedenen Städten sitzen. Mit Sicherheit wird Grunsky das Urteil, bevor er es unterzeichnet und weggeschickt hat, den Herren Treuer und Engelbrecht gefaxt und gefragt haben, ob sie damit einverstanden sind oder Änderungs-/Ergänzungswünsche haben. Das könnte diesen Zeitplan nochmal durcheinanderbringen.


2. Aber warum setzt die DFL dann für heute eine Mitgliederversammlung an?

Weil es bei dieser Sitzung im wesentlichen um Hachings Antrag wegen der 19er Liga ging. Daß Eintracht Frankfurt die Lizenz erhält (sofern der Schiedsspruch nicht aufgehoben wird) ist allen Beteiligten sonnenklar. Da handelt es sich wirklich nur um eine „Formalie“. Die Frage aber, ob man evtl. mit 19 Teams spielt, duldete nun wirklich keinen Aufschub mehr. Daher die heutige Sitzung (auch ohne schriftliche Schiedsspruchbegründung).


3. Wann gibt es jetzt die Lizenz für uns?

Gute Frage. Meines Erachtens hätte es sogar heute schon die Lizenz geben können (daß das schriftliche Urteil wirklich notwendig war, glaube ich nicht – sinnvoll mag es sein, das Urteil abzuwarten; aber notwendig? nee!) Aber dies hätte vermutlich einen absoluten Konfrontationskurs mit Kupka bedeutet und zu einer Verhärtung der Fronten geführt, die die DFL – die spätere Diskussion um die 19er Liga stand ja noch aus! – zu diesem Zeitpunkt nicht wollte.
Aus Gründen der Fairneß wird man jetzt abwarten, ob bzw. was das LG Frankfurt zu dem Antrag auf einstweilige Verfügung sagt. Sieht man einmal von den Nerven des Eintrachtanhangs ab, ist hiergegen jetzt auch nichts zu sagen.
Antwort also: Wir bekommen die Lizenz, sobald das LG Frankfurt die einstweilige Verfügung abgelehnt hat und der schriftliche Schiedsspruch bei der DFL vorliegt.
Das führt natürlich zur nächsten Frage:

4. Was ist das für ein Verfahren vor dem LG Frankfurt? Wann wird darüber entschieden?

Kupka hat offenbar bzw. angeblich beim LG Frankfurt den Erlaß einer einstweiligen Verfügung beantragt, mit der er der DFL untersagen will, uns „bis zur Rechtskraft des Schiedsspruches“ eine Lizenz zu erteilen.
Wie lange dieses Verfahren dauern kann, ist schwer vorauszusagen. Ich nehme an, das Gericht wird erst eine Zustellung der Antragsschrift an die DFL verfügen und eine Frist zur Erwiderung – sagen wir mal „zufällig“ bis nächsten Dienstag – setzen.
Weniger schwierig scheint mir die Prognose, wie die Entscheidung letztlich inhaltlich aussehen wird: Hachings Antrag wird mit Sicherheit zurückgewiesen werden. Denn erstens birgt das Vorgehen gegen den Schiedsspruch erkennbar keinerlei Aussicht auf Erfolg und zweitens ist Haching nach den DFL-Statuten nicht befugt, eine Lizenz an Eintracht Frankfurt anzufechten. Wenn sie es nicht anfechten können, dann können sie es auch nicht verhindern bzw. im Wege der einstweiligen Verfügung untersagen lassen. Beides ist so eindeutig, daß darüber juristisch kein Streit herrschen kann.
Das Prozedere könnte vielleicht etwas abgekürzt werden, wenn Schickhardt einen Schriftsatz ans LG schickt, der dem hohen Gericht die Vorschriften der Lizenzierungsordnung erläutert. Warten wir’s mal ab.
Inhaltlich gilt aber auch hier: Haching hat keine Chance.


5. Wird das OLG Stuttgart am Dienstag entscheiden?

Das finde ich im Moment noch etwas mysteriös. Die angebliche mündlichen Verhandlung am Dienstag beruht, soweit ich das überblicken kann, bislang nur auf den Angaben Kupkas. Ich traue dem nicht so recht. Schließlich liegt das schriftliche Urteil des Schiedsgerichts ja noch nicht vor und kann deshalb auch kaum dem OLG Stuttgart bekannt sein. Daß das OLG jetzt schon eine mündliche Verhandlung anberaumt, obwohl sie noch gar nicht wissen können, wann der schriftliche Schiedsspruch kommt, ist schon erstaunlich. Sollte es wirklich so sein, kann das nur einen Grund haben: Die Klage ist so schwachsinnig (der Jurist sagt unschlüssig), daß das OLG noch nicht einmal den schriftlichen Schiedsspruch zu benötigen meint, um das Ding abzuschmettern.


Zum Schluß noch ein Wort, das mir in dieser Sache wirklich auf dem Herzen liegt: Die DFL. Das ist so ein bescheuerter Haufen, das ist kaum zu glauben. Keinerlei Souveränität, kein Durchblick, ein heilloses Chaos. Man hat wirklich den Eindruck, die sind froh, daß Kupka sie jetzt verklagt, weil sie dann nicht selbst entscheiden und ihre Entscheidung vertreten müssen. Ein echter Sauhaufen, ein Bild des Jammers.

Und, ganz zum Schluß, noch ein „Schmankerl“: Die SpVgg. Unterhaching wird ja vertreten durch Herrn RA Bub. Der ist Sozius der Kanzlei Bub & Gauweiler. Gauweiler? Richtig, der CSU-Gauweiler, der mal bayerischer Staatsminister war (und, wenn ich mich recht erinnere, alle AIDS-Kranken einsperren wollte), bis er im Zuge der Amigo-Affäre mit allerlei Korruptionsvorwürfen zurückgetreten wurde... Paßt irgendwie wie die Faust aufs Auge, oder?

Beste Grüße

aquila
(der übrigens am Donnerstag in Urlaub fährt und Euch dann keine Beruhigungspillen mehr schreiben wird. Besser also, Ihr glaubt mir heute schon*g*)

C-Gam
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hoschi Offline

Eintracht Guru


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10.07.2002 11:20
#22 RE:Unterhaching in die Regionalliga Antworten
damit wäre das problem ja wohl geklärt *hoffentlich*

ein befreundeter anwalt*ofc - fan*
meinte gestern abend schon zu mir
das es komisch wäre das das olg stuttgart schon einen termin für nächsten dienstag eingeräumt hätte
obwohl das schriftliche urteil noch nicht da wäre

er schwafelte auch was von unzulässig und völlig belanglosem quatsch der kupka nur geld kosten wird

selbst mit schadensersatzforderung käme er nicht weit
weil die dfl ja so schlau gewesen sein wird und haching schriftlich mitgeteilt haben wird das die lizenz unter vorbehalt des schwebenden verfahrens zugeteilt worden ist

würde mich aber auch nicht wundern wenn die es nicht geschafft haben was schriftliches zukommen zu lassen

also scheint doch was drann zu sein was aquila erzählt bzw. scheint er doch ahnung zu haben

bin mal gespannt wer die beiträge jetzt vom aquila anfechtet
gruss hoschi
***Das bleibt hier stehn bis die Eintracht wieder aufsteigt***

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hoschi Offline

Eintracht Guru


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10.07.2002 11:34
#23 RE:Unterhaching in die Regionalliga Antworten
von http://www.sge4ever.com/

In Antwort auf:
Die Lizenzerteilung - Ein Beitrag aus juristischer Sicht
von Gastautor am 10.07.2002 um 07:00
Was haben wir die letzten Tage und Wochen, gar Monate nicht gelitten! Dann der erlösende Schiedsspruch vom 3. Juli - alles klar, oder doch nicht? Dieser Beitrag dient dazu, die Rechtslage ein wenig anschaulich aufzubereiten und vielleicht auch die eine oder andere Frage zu klären.
Ich möchte vorab klarstellen, dass mir weder die schriftliche Begründung des Schiedsspruches noch irgendwelche Antragsschriften der Prozessvertreter der SpVgg Unterhaching vorliegen! Aus diesem Grund bleibt mir nichts anderes übrig als zu versuchen, ganz grundsätzliche Fragen anzusprechen die aus meiner Sicht bei dem Fortgang des Verfahrens auf Erteilung der Lizenz(im weiteren Sinne) eine Rolle spielen könnten. Und noch eines: Dieser Beitrag ist natürlich subjektiv gefärbt! Hier wird man nichts lesen können, was in irgendeiner Form die Position Unterhachings stärken könnte.

1.) Status Quo
Fakt ist, dass am 3. Juli 2002 das Schiedsgericht einen Schiedsspruch gefällt hat. Der Bescheid der DFL, der Eintracht die Lizenz nicht zu erteilen, wurde aufgehoben. Die DFL wurde veranlasst, den Antrag der Eintracht Frankfurt Fußball AG auf Erteilung einer Lizenz für die 2. Bundesliga "neu zu bescheiden" unter Beachtung der Rechtsauffassung des Schiedsgerichts. Bis heute liegt die schriftliche Begründung des Spruches (leider!) noch nicht vor. Die DFL hat es abgelehnt, einer Ausdehnung der 2. BL auf 19 Vereine zuzustimmen. Im Falle der Erteilung einer Lizenz an Eintracht Frankfurt ist Unterhaching nicht berechtigt, am Spielbetrieb der 2. BL teilzunehmen, es bleibt beim sportlichen Abstieg. Die DFL hat den Schiedsspruch noch nicht vollzogen mangels schriftlicher Begründung, de facto befindet sich die Eintracht immer noch in einem lizenzlosen Zustand. Unterhaching hat angekündigt, zum einen hinsichtlich des Schiedsspruches einen Aufhebungsantrag beim OLG Stuttgart stellen zu wollen, zum anderen beim LG Frankfurt den Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen die DFL zu beantragen mit dem Ziel, vor Beendigung des Aufhebungsverfahrens der Eintracht die Lizenz nicht zu erteilen. So der Stand der Dinge derzeit.
Nun zu einzelnen rechtlichen Aspekten.

2.) Ist der Schiedsspruch schon rechtskräftig?
Diese Frage spielt deshalb eine große Rolle, weil nach § 1055 ZPO ein Schiedsspruch unter den Parteien die Wirkungen eines rechtskräftigen Urteils hat, die nur unter den Voraussetzungen des § 1059 ZPO wieder entfallen könnten (Aufhebungsverfahren, s.u.).
Eine klare Antwort hierauf: Nein! Rechtskraft tritt erst ein, wenn sämtliche Förmlichkeiten, die in § 1054 ZPO aufgezählt sind, erfüllt sind. Dazu gehört der schriftliche Erlass des Schiedsspruches nebst - § 1054 Abs. 2 ZPO - dessen Begründung, sowie die Übersendung des begründeten und unterschriebenen Schiedsspruches an die Parteien. Daran mangelt es derzeit, so dass jedenfalls zum jetzigen Zeitpunkt eine Rechtskraft des Schiedsspruches nicht eingetreten ist.

3.) Warum spielt die Rechtskraft so eine große Rolle? (Auch: zur Einstweiligen Verfügung)
Nun, das folgt aus den obigen Ausführungen. Nur ein erfolgreiches Aufhebungsverfahren kann die Wirkungen der Rechtskraft von Beginn an wieder beseitigen! Ist erstmal Rechtskraft eingetreten, scheitert m.E. z.B. der Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung im eingangs dargestellten Sinne bereits daran, dass es "nichts mehr zu regeln" gibt. Das sachlich und örtlich zuständige LG Frankfurt/Main (Antrag richtet sich gegen die DFL mit Sitz in Frankfurt) kann die Rechtskraft - erstmal eingetreten - nicht mehr "kippen". Also: Die Begründung des Spruches und dessen Übersendungmuss müssen so schnell wie möglich her...
Aber selbst im jetzigen "Zustand" dürfte der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung (also ein Eilverfahren) keine große Aussicht auf Erfolg haben; das LG könnte nämlich letztlich den Eintritt der Rechtskraft nicht verhindern, der allein durch Handlungen des Schiedsgerichts herbeigeführt wird. Es liegt also nicht an der DFL, dies noch zu verhindern. Damit steht fest, dass der Schiedsspruch kurzfristig rechtskräftig wird. Dann aber müsste eine etwa ergangene einstweilige Verfügung sofort wieder aufgehoben werden, da ihr "Zweck" entfallen ist. Das ist jedenfalls meine Auffassung.

4.) Warum hat das Schiedsgericht der Eintracht nicht einfach durch Schiedsspruch die Lizenz erteilt?
Eine der am schwersten zu beantwortenden Fragen... Ich hätte es auch gern gesehen, wenn dieses das Ergebnis gewesen wäre. Die Situation ist der in einem Verwaltungsstreitverfahren vergleichbar. Angenommen, ein Bürger beantragt den Erlass einer Baugenehmigung. Dieser Antrag wird abschlägig beschieden, weil bestimmte bauordnungsrechtliche Vorschriften nicht eingehalten worden seien. Das Widerspruchsverfahren verläuft für den Bürger ungünstig, er klagt vor dem Verwaltungsgericht. Dieses wird die Rechtsfrage, ob tatsächlich Bauordnungsrecht verletzt wird, abschließend klären. Eine Baugenehmigung wird das VG gleichwohl nicht erteilen, da die Behörde i.d.R. ein Ermessen hat, eine Genehmigung zu erteilen oder nicht. Das VG wird also die Behörde verurteilen, unter Beachtung seiner Rechtsauffassung und unter Aufhebung des gegenteiligen Bescheides den Antrag neu zu bescheiden.
Die Parallele dürfte damit klar geworden sein! Auch wenn das Verfahren auf Erteilung der Lizenz wahrlich kein öffentlich-rechtliches ist, so wird man den "Rechtsgedanken" analog anwenden müssen. Konnte das Gericht nicht die sonstigen Lizenzerteilungsvoraussetzungen abschließend feststellen - es ging ja nur darum, ob die eingereichten Unterlagen ausreichend waren -, ob also z.B. die Eintracht überhaupt ein hinreichendes Stadion aufweisen kann usw., musste es so entscheiden wie geschehen (es geht hier nicht um Ermessen!). Ich halte das für absolut zulässig, da das Gericht letztlich "weniger" entschieden hat als es vielleicht gedurft hätte und in gewisser Weise den Ball der DFL wieder zugespielt hat. Im übrigen sind auch "Bescheidungsurteile" und damit entsprechende Schiedssprüche sehr wohl der Rechtskraft zugänglich.

5.) Aufhebungsverfahren
Der Antrag auf Aufhebung eines Schiedsspruches ist in den § 1059 ZPO geregelt. Zunächst zu örtlichen und sachlichen Zuständigkeit: Nach § 1062 Abs. 1 Ziff. 4 ZPO entscheidet das OLG, in dessen Bezirk der Ort des schiedrichterlichen Verfahrens liegt, über den Aufhebungsantrag. Das ist vorliegend unproblematisch das OLG Stuttgart.
Ein - zumeist bereits rechtskräftig gewordener - Schiedsspruch kann jedoch nur unter ganz engen, gesetzlich genau aufgezählten Umständen aufgehoben werden. Rechtskraft soll auch bei Schiedssprüchen nunmal abschließend sein...
Hier kommen m.E. nur - gedanklich - die in § 1059 Abs. 2 Ziff 1 lit. c und d genannten Gründe in Betracht.
Nach lit. c) müsste der Antragsteller begründet geltend machen, dass der Schiedsspruch eine Streitigkeit betrifft, die in der Schiedsabrede nicht erwähnt ist oder nicht unter die Bestimmungen der Schiedsklausel fällt, oder dass er Entscheidungen enthält, welche die Grenzen der Schiedsvereinbarung überschreiten.
Nach den Ausführungen unter Ziff. 4.) hat das Gericht sicher nicht eine Entscheidung gefällt, die die Grenzen "überschreitet"! Daher greift dieser Punkt - die Lizenzfragen als solche unterfallen natürlich der Schiedsabrede - ersichtlich nicht ein.
Nach lit. d) müsste der Antragsteller begründet geltend machen, dass die Bildung des Schiedsgerichts oder das schiedsgerichtliche Verfahren einer Bestimmung über das schiedsgerichtliche Verfahren oder einer zulässigen Vereinbarung der Parteien nicht entsprochen hat und anzunehmen ist, dass sich dies auf den Schiedsspruch ausgewirkt hat.
Hier könnte evtl. eine etwaige Befangenheit eines oder mehrerer Schiedsrichter eine Rolle spielen. Ich halte das für ausgeschlossen. Allerdings fehlt derzeit noch die schriftliche Begründung, was einen Aufhebungsgrund an sich darstellt. Diese wird aber sicherlich kurzfristig nachgeliefert, was zulässig ist.

Unterhaching war im übrigen am Verfahren beteiligt worden, hatte rechtliches Gehör. Somit dürfte auch lit. b) sicher nicht eingreifen. Möglicherweise hat das Gericht die SpVgg sogar in einem Umfang am Verfahren beteiligt, der über das hinausging was man verlangen konnte. Das beschwert die SpVgg jedoch nicht, zumal trotz intensiver Beteiligung das Verfahren zu deren Lasten ausging.

Stellt sich noch die Frage:
6.) Hat die SpVgg überhaupt ein selbständiges Recht, einen Aufhebungsantrag zu stellen?
Um es klar zu sagen: Die SpVgg war und ist nicht Partei. Sie ist - wenn überhaupt - als Streithelfer auf Seiten der DFL aufgetreten.
Unabhängig von dieser prozessualen Frage ist es jedoch unter bestimmten Voraussetzungen vorstellbar, dass auch ein Dritter, gegen den aber die Rechtskrafterstreckung gelten muss, antragsberechtigt ist. Ich will mich hier kurz fassen. M.E. hat die SpVgg schon kein eigenständiges Antragsrecht. Ich habe dafür auch eine Begründung, die aber so kompliziert ist, dass ich sie einfach mal weglassen möchte. Da bereits m.E. aus materiellen Gründen heraus ein Antrag keine Aussicht auf Erfolg haben kann, käme es auf diese Frage dann auch nicht mehr an.

Ich hoffe, meine Ausführungen haben etwas zur Erläuterung der Rechtslage beigetragen, schließlich sind sie auch "beruhigend". Ich will gleichwohl nicht verhehlen, dass man vielleicht das ein oder andere eben auch anders sehen kann! Das mag das Gericht letztlich entscheiden. Ich bin jedoch nach wie vor guter Dinge, dass die Eintracht die Lizenz erhält und es auch zu keiner Verzögerung bei der Aufnahme des Spielbetriebs kommen wird.


Stefan Bonasch - IQ20

SGE4EVER.de bedankt sich bei dem Juristen Stefan Bonasch zur Meinungsäußerung zur aktuellen Sachlage

Für Fragen, Antworten zu diesem Kommentar schreibt bitte eine E-Mail an info@sge4ever.com


gruss hoschi
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11.07.2002 11:40
#24 RE:Unterhaching in die Regionalliga Antworten
Neues aus Unterschwaching :

Unterhaching wirft Eintracht-Aufsichtsrat Untreue vor

Falsche Aussagen vor DFL-Schiedsgericht?

München (rpo). Der Kampf der SpVgg Unterhaching um einen Platz in der Zweiten Bundesliga geht weiter. Nun hat der Verein in einem Schreiben an den Vorstand der Deutschen Fußball-Liga (DFL) den Aufsichtsratsvorsitzenden von Konkurrent Eintracht Frankfurt, Volker Sparmann, der Untreue beschuldigt.
In seiner Funktion als Geschäftsführer des Rhein/Main-Verkehrsverbundes (RMV) soll er eine Bürgschaft von einer Million Euro von einer Bank für die Eintracht erhalten haben, ohne die Organe des RMV über seine Aktivitäten zu informieren. Zudem soll Sparmann bei der Verhandlung vor dem DFL-Schiedsgericht am 3. Juli falsche Aussagen gemacht haben.

Die Unterhachinger stützen die Anschuldigung der Untreue auf ein Rechtsgutachten der Universität Tübingen und fordern den DFL-Vorstand auf, die Lizenzunterlagen von Eintracht Frankfurt neu zu prüfen. "Die DFL kann daran nicht vorbei gehen. Sonst gibt es Konsequenzen in jede Richtung", sagte Unterhachings Präsident Engelbert Kupka. Aus Sicht der Münchner Vorstädter reichen die Umstände der RMV-Bankbürgschaft aus, um der Eintracht die Lizenz zu entziehen.

Auch in der Auseinandersetzung um die umstrittene Bürgschaft der Hessischen Landesbank (Helaba) über vier Millionen Euro bringt die SpVgg neue Argumente vor. Sparmann hatte vor dem DFL-Schiedsgericht erklärt, von der Notwendigkeit einer Rückbürgschaft des Landes Hessen nichts gewusst zu haben. Die Hachinger präsentieren in ihrem Schreiben an die DFL eine Pressemitteilung der Helaba und ein Interview von Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU) mit dem Hessischen Rundfunk, woraus angeblich hervorgeht, dass Sparmann diese Kenntnis gehabt habe.

Die sportlich abgestiegene SpVgg Unterhaching war am Dienstag bei der DFL mit ihrem Antrag gescheitert, die 2. Bundesliga wegen des Lizenz-Hickhacks auf 19 Vereine aufzustocken. Um den Abstieg in die Regionalliga zu verhindern, hat der Verein das Oberlandesgericht Stuttgart angerufen, das am kommenden Dienstag über die Wirkungslosigkeit des Schiedsgerichtsurteils zu Gunsten der Frankfurter entscheiden muss.

C-Gam

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11.07.2002 15:30
#25 RE:Unterhaching in die Regionalliga Antworten
Mal wieder was lustiges aus dem Eintracht-Forum :

"Sparmann und Schickhardt sollen sich angeblich, nachdem sie in einer Verhandlungspause austreten waren, anschließend nicht die Hände gewaschen haben.

Dies verstößt gegen die Hygiene-Verordnung des DFL und deshalb muss der Schiedsspruch aufgehoben werden. Außerdem muss der komplette Spielerkader der SGE an Unterhaching übereignet werden.

Letztlich wird Kupka noch drauf klagen, dass ihm endlich nachträglich der Sonderschulabschluß anerkannt wird. Der Typ ist wirklich noch zu blöd, ein Loch in den Schnee zu pi... aä urinieren!"

C-Gam
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Hayzy4 Offline

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16.07.2002 20:04
#26 RE:Unterhaching in die Regionalliga Antworten
FUSSBALL 16. JUL 2002 19:38 Uhr

Unterhaching kurz vor Abstieg in die Regionalliga Süd

München - Weiterer Punktseig für Eintracht Frankfurt im Kampf um die Zugehörigkeit zur 2. Liga.

Am Dienstag erklärte das Oberlandesgericht Stuttgart den Beschluss des Schiedsgerichts des Deutschen Fußball-Bundes vom 3. Juli, durch den Frankfurt doch noch die Zweiliga-Lizenz erhalten hatte, für rechtsgültig. Das OLG-Urteil bedeutet im Umkehrschluss, dass der Antrag der SpVgg Unterhaching auf Ungültigkeit der Entscheidung abgelehnt wurde.

Sollte das OLG Frankfurt am Mittwoch den Antrag auf eine Einstweilige Verfügung gegen die Lizenzerteilung für Eintracht Frankfurt ablehnen, müssen die Bayern den Gang in die Regionalliga Süd antreten.




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Oliver Senzig Offline

Lord of the Board
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Beiträge: 5.270

16.07.2002 20:07
#27 RE:Unterhaching in die Regionalliga Antworten
lt. dem Rechtsanwalt der %/&$%&$%& geht es morgen nur darum das die DFL der %(&%(/%/( keine Lizenz erteilen darf bis das OLG Stuttgart entschieden hat und da das OLG ST. ja alles abgewiesen hat, wäre die Sache jetzt durch.

Finde ich selbst als OFC'ler ok, weil irgendwann langt es ja.
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OFC - Die Nr.1 in Hessen !!!

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