An alle Mitarbeiter/innen
Anhang zur Dienstordnung
(Dienstfreistellung in bestimmten Fällen)
Krankheitsfall:
Krankheit ist keine Entschuldigung. Auch ein Attest ihres Arztes ist kein Beweis, denn wenn sie in der Lage waren den Arzt aufzusuchen, hätten sie auch zur Arbeit kommen können.
Todesfall in der Familie:
Wird nicht entschuldigt. Für den Verstorben können sie nichts mehr tun und jemand anders kann genauso gut die nötigen Maßnahmen treffen. Wenn sie die Beerdigung am späten Nachmittag legen, geben wir ihnen eine halbe Stunde früher frei, vorausgesetzt, sie sind mit ihrer Arbeit fertig.
Eigener Todesfall:
Hier können sie mit unserem Verständnis rechnen, wenn
a.) Sie uns 2 Wochen vor ihrem Ableben informieren, damit wir rechtzeitig eine neue
Arbeitskraft einstellen können.
b.) Sie spätesten 8 Uhr morgens anrufen, damit wir entsprechende Maßnahmen einleiten
können.
c.) Ihre Unterschrift und die des behandelnden Arztes vorlegen, dass sie verstorben sind.
Liegt eine der beiden Unterschriften nicht vor, werden ihnen die Fehlstunden vom
Jahresurlaub abgezogen.
Operation:
Chirurgische Eingriffe an unseren Arbeitskräften sind untersagt. Wir haben sie so eingestellt wie sie sind. Die Entfernung oder Veränderung eines Teiles von ihnen verstößt gegen den geltenden Arbeitsvertrag.
Silberne oder goldene Hochzeit:
Für derartige Anlässe kann keine Freistellung gewährt werden. Wenn sie 25 oder 50 Jahre mit dem gleichen Menschen verheiratet sind, seien sie froh, wenn sie zur Arbeit gehen dürfen.
Geburtstag:
Dass sie geboren wurden, ist sicher nicht ihr Verdienst. Darum sehen wir keine Veranlassung, ihnen in solchen Fällen eine Freistellung zu gewähren.
Geburt eines Kindes:
Für derartige Fehltritte unserer Angestellten ist natürlich keine Freistellung vorgesehen. Sie hatten ja schon den Spaß.
Ihr Arbeitgeber!
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