Modano hätte nach § 985 BGB ganz klar einen Herausgabeanspruch da der juwelier nicht Vertreter war (handelt im eigenen namen)
Modano könnte aber auch wenn der ring 100.000 gebracht hätte sagen können: cool will das geld, und zwar nach $ 816 (Abs. I Satz 1) BGB, und der juwelier müsste es herausgeben, der ebay käufer hätte dann den ring behalten können
theoretisch hätte modano auch nach § 185 II BGB sagen können ok juwelier, war schon ok was du getan hats aber naja *g*