In Antwort auf: § 226. Schwere Körperverletzung. (1) Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert, ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren. (2) Verursacht der Täter eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen absichtlich oder wissentlich, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren. (3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
Kann ich da meinen Arbeitgeber verklagen ?? Oder manche Forumsmember (w/geistigem Dünnschiss) O.P.P.I.: Organism Programmed for Peacekeeping and Infiltration
Es gibt nur einen Weg, den Weg mit Herz den nur ein Krieger geht
Ein erneutes Moomendema Herr Brett, der Urheber des Threads sind ja wohl Sie ....
Und aus'm Staub' mach ich mich schon mal gar nicht, hab' nur viel zu tun im Moment und kann leider nur sporadisch reinlesen. Davon abgesehen bin ich sehr sensibel und muß bei so viel Gewaltandrohung hier immer weinen. Meine pschyschische Verfassung ist doch sehr stark angegriffen von all dem und ich muß mich mit meinem Anwalt noch kurzschließen, ob ich nicht noch eine Sammelklage auf Schmerzensgeld wegen seelischer Grausamkeit einreichen soll < --- oops, der is mir so rausgerutscht, soll natürlich heißen.
Grobi
Manchmal schäm' ich mich schon ein Löwen Fan zu sein !
C a n a d i a n, e h ! DAUERKARRDD-NULLDREINULLVIER, OHNE MIR !