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Dieses Thema hat 5 Antworten
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 DEL & DEB
LB9 ( Gast )
Beiträge:

26.12.2001 14:44
Eishockey Regeln Antworten
Bissi lang ich weiss

INTERNATIONALE EISHOCKEY-REGELN 3
ABSCHNITT I: DAS SPIELFELD 3
REGEL 101 – SPIELFELD 3
REGEL 102 – AUSMAßE DES SPIELFELDES 3
REGEL 103 – TORE, TORPFOSTEN UND NETZE 4
REGEL 104 – TORRAUM 5
REGEL 105 – EINTEILUNG DES SPIELFELDES 5
REGEL 106 – PUNKT UND KREIS IN DER MITTE DES SPIELFELDES 5
REGEL 107 – ANSPIELPUNKTE IN DER NEUTRALEN ZONE 6
REGEL 108 – ANSPIELPUNKTE UND –KREISE IN DER ENDZONE DES SPIELFELDES 6
REGEL 109 – SPIELERBÄNKE 6
REGEL 110 - STRAFBANK 7
REGEL 111 - UHREN UND SIGNALE 7
REGEL 111 - GARDEROBEN UND BELEUCHTUNG DES SPIELFELDES 8
ABSCHNITT II: MANNSCHAFTEN 8
REGEL 201 - ZUSAMMENSETZUNG DER MANNSCHAFTEN 8
REGEL 202 - KAPITÄN DER MANNSCHAFT 9
REGEL 203 - SPIELER IN AUSRÜSTUNG 9
REGEL 204 - STARTAUFSTELLUNG 11
REGEL 205 - SPIELERWECHSEL 11
REGEL 206 - VERLETZTE SPIELER 13
ABSCHNITT III: AUSRÜSTUNG 14
SECTION THREE - EQUIPMENT 14
REGEL 301 - STÖCKE 14
REGEL 302 - SCHLITTSCHUHE 15
REGEL 303 - TORHÜTERAUSRÜSTUNG 15
REGEL 304 - SCHUTZAUSRÜSTUNG 16
REGEL 305 - GEFÄHRLICHE AUSRÜSTUNG 17
REGEL 306 - PUCK 18
ABSCHNITT IV: STRAFEN 18
REGEL 401 - STRAFEN 18
REGEL 402 - KLEINE STRAFEN 18
REGEL 403 - GROßE STRAFEN 19
REGEL 404 - DISZIPLINARSTRAFEN 20
REGEL 405 - MATCHSTRAFEN 21
REGEL 406 - STRAFSCHUSS 21
REGEL 407 - STRAFEN GEGEN DEN TORHÜTER 23
REGEL 408 - AUFGESCHOBENE STRAFEN 24
REGEL 409 - ANZEIGEN VON STRAFEN 24
REGEL 410 - ERGÄNZENDE DISZIPLINARMASSMAHMEN 25
ABSCHNITT V: OFFIZIELLE 25
REGEL 501 - BEZEICHNUNG VON OFFIZIELLEN 26
REGEL 502 - SCHIEDSRICHTER 26
REGEL 503 - LINIENRICHTER 27
REGEL 504 - ZWEI SCHIEDSRICHTER 28
REGEL 505 - TORRICHTER 30
REGEL 506 - STRAFBANKBETREUER 30
REGEL 507 - OFFIZIELLER PUNKTRICHTER 30
REGEL 508 - SPIELZEITNEHMER 32
REGEL 509 - VIDEO-TORRICHTER 32
REGEL 510 - ZUSTÄNDIGE VERBANDSSTELLEN 32
ABSCHNITT VI: SPIELREGELN 32
REGEL 601 - BESCHIMPFUNG VON OFFIZIELLEN UND ANDERE DISZIPLINLOSIGKEITEN 33
REGEL 602 - RICHTIGSTELLEN DER AUSRÜSTUNG 35
REGEL 603 - ÜBERTRIEBEN HARTE SPIELWEISE 35
REGEL 604 - CHECK GEGEN DIE BANDE 35
REGEL 605 - GEBROCHENER STOCK 36
REGEL 606 A - UNKORREKTER KÖRPERANGRIFF 36
REGEL 606 B - CHECK VON HINTEN 37
REGEL 606 - MIT DEM STOCK CHECKEN 37
REGEL 608 - SPIELVERZÖGERUNG 38
REGEL 609 - BENÜTZUNG VON ELLBOGEN, KNIEN ODER KOPFSTOß 39
REGEL 610 - EINWURF 39
REGEL 611 - FALLEN AUF DEN PUCK 41
REGEL 612 - FAUSTSCHLÄGE ODER ÜBERTRIEBENE HÄRTE 42
REGLE 613 - TORSCHÜTZEN UND MITHELFER 43
REGEL 614 - SPIELEN DES PUCKS MIT DER HAND 44
REGEL 615 - HOHER STOCK 45
REGEL 616 - HALTEN EINES GEGNERS 46
REGEL 617 - MIT DEM STOCK HAKEN 46
REGEL 618 - UNERLAUBTER WEITSCHUSS DES PUCKS 47
REGE 619 - BEHINDERUNG 48
REGEL 620 - BEHINDERUNG DURCH ZUSCHAUER 49
REGEL 621 - TRETEN EINES SPIELERS 49
REGEL 622 - KICKEN DES PUCKS 49
REGEL 623 - VERLASSEN DER SPIELER- ODER STRAFBANK 50
REGEL 624 - ABSEITS (OFFSIDES) 51
REGEL 625 - PASS 52
REGEL 626 - PUCK AUßERHALB DES SPIELFELDES ODER UNSPIELBAR 52
REGEL 627 - PUCK AUßER SICHT UND REGELWIDRIGER PUCK 53
REGEL 628 - BERÜHREN EINES SCHIEDSRICHTERS DURCH DEN PUCK 53
REGEL 629 - SPIELVERWEIGERUNG 53
REGEL 630 - GROBES SCHLAGEN MIT DEM STOCK 54
REGEL 631 - STOCKSTICH UND STOCKENDENSTOß 54
REGEL 633 – STOCKWURF 55
REGEL 634 – SPIELZEIT 57
REGEL 635 B – CLIPPING, ANGRIFF AUF DAS KNIE 58
ABSCHNITT VII: MEDIZINISCHE REGELN 59
REGEL 701 – VERMEIDUNG VON INFEKTIONEN 59


Internationale Eishockey-Regeln
International Rules Governing the Game of Ice Hockey


ABSCHNITT I: DAS SPIELFELD
Section One – The Rink


Regel 101 – Spielfeld
Rule 101 – Rink

Das Eishockeyspiele wird auf einer als “Spielfeld” bezeichneten Eisfläche gespielt.
Ohne schriftliche Bewilligung (a) der IIHF hinsichtlich der IIHF-Meisterschaften oder (b) der nationalen Eishockeyverbände hinsichtlich aller innerhalb ihres Wirkungsbereiches stattfindenden nationalen sowie internationalen Spiele dürfen keine anderen, als die in den folgenden Regeln vorgesehenen Markierungen aufscheinen.
Auf dem Eis, an den Banden, auf dem Schutzglasaufsatz über den Banden, auf den Toren und den Spieler-, Strafbänken, auf dem Schutzglas oder auf anderen Flächen im Bereich der Spielerbänke und Strafbänke, im Bereich der Torrichter und/ oder anderen Spieloffiziellen.
Sofern hierfür die Erlaubnis, wie oben erläutert vorliegt, darf auf den oben angeführten Flächen Werbung und die Kennung des Spielortes angebracht werden.


Regel 102 – Ausmaße des Spielfeldes
Rule 102 – Dimensions of Rink

a) Das Spielfeld hat ein Höchstmaß von 61 m Länge und 30 m Breite und ein Mindestmaß von 56 x 25 m. Die Ecken des Spielfeldes sind mit einem Radius von 7,0 bis 8,5 m abgerundet.

Note 1: Für IIHF-Meisterschaftsspiele muss die Eisfläche 60 bis 61 m lang und 29 bis 30 m breit sein.

Note 2: In geschlossenen Hallen ist das Rauchen auf dem Spielfeld und in den Zuschauerrängen sowie in den Garderoben verboten.

Das Spielfeld muss von einer Wand aus Holz oder Kunststoff, als “BANDE” bezeichnet, umgeben sein.

Die Bande darf nicht niedriger als 1,20 m und nicht höher als 1,22 m, gemessen von der Eisoberfläche, sein.

Am unteren Rand der Bande muss eine 15 bis 25 cm hohe gelbe Fußleiste / Stoßkante angebracht sein.

Abgesehen von den in diesen Regeln vorgesehenen offiziellen Markierungen, muss die gesamte Spielfläche und die Bande mit weißer Farbe gestrichen sein.

b) Die Banden müssen so beschaffen sein, dass ihre, dem Spielfeld zugewandte Seite, glatt und von jeglichen Hindernissen und Gegenständen frei ist, die Verletzungen von Spielern hervorrufen könnten.
Sämtliche Türen mit Zugang zum Spielfeld müssen so konstruiert sein, dass sie nach der Außenseite des Spielfeldes aufschwingen.
Sämtliche Schutzvorrichtungen und Gestänge, die dazu dienen, die Banden in der richtigen Lage zu halten, müssen auf der Außenseite der Banden montiert werden. Für IIHF-Meisterschaften ist der Schutzglasaufsatz und die Netze an den Endzonen verpflichtend vorgeschrieben. Nach Genehmigung durch das Präsidium sind Ausnahmeregelungen möglich, sofern eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde.

Die Höhen der Schutzglasverkleidungen werden wie folgt vorgeschrieben:

Schutzglashöhe 160 bis 200 cm in den Endzonen des Spielfeldes und im Bereich hinter den Torlinien sowie reicht von den Torlinien 4 Meter in Richtung Neutrale Zone.

Schutzglashöhe 80 bis 100 cm entlang den Längsbanden, außer im Bereich vor den Spielerbänken.

Eine Schutzpolsterung muss an sämtlichen Schutzglasenden entlang der Bande angebracht werden, wo immer sich eine Öffnung befindet.

Note: Nach dieser Regel dürfen auf den Banden sowie auf dem Spielfeld Werbetexte nur dann angebracht werden, wenn sie den Vorschriften der IIHF bezüglich offizieller internationaler Spiele (Meisterschaften) und der nationalen Verbände bezüglich nationaler und internationaler Spiele auf eigenem Boden entsprechen.


Regel 103 – Tore, Torpfosten und Netze
Rule 103 – Goals

a) Die Tore sind wie folgt aufzustellen: Im Abstand von 4 m von den Endbanden des Spielfeldes wird parallel zur Endbande eine 5 cm breite, rote Linie über die ganze Breite des Spielfeldes gezogen. In der Mitte dieser markierten Linie werden die Tore so plaziert und befestigt, dass sie, während der Dauer des Spieles, nicht verschoben werden können.

b) Die Tore müssen aus geprüften und genehmigten Materialien konstruiert und hergestellt sein. Die lichte Höhe zwischen der Eisfläche bis Unterkante Querstange beträgt 1,22 m. Das Innenmaß zwischen den Pfosten muss 1,83 m betragen. Die Querstange, aus gleichem Material wie die Torpfosten, muss in einer festen Verbindung mit den oberen Enden der beiden Torpfosten hergestellt sein.

Der äußere Durchmesser der Torpfosten und Querstangen muss 5 cm betragen.

Die Innenausmaße des Tores von der Vorderkante der Torlinie bis zum tiefsten Punkt des Netzhintergrundes dürfen nicht mehr als 1,12 m und nicht weniger als 60 cm betragen.

c) Die Torpfosten, Querstangen sowie die Außenflächen der übrigen für die Befestigung notwendigen Torgestänge müssen komplett in roter Farbe ausgeführt sein.

Sämtliche Innenflächen wie Verkleidungen und Polsterungen im Torinnenraum, außer die Torpfosten, müssen komplett in weißer Farbe ausgeführt sein.

d) Die 5 cm breite rote Linie zwischen den Torpfosten auf dem Spielfeld, die sich über die ganze Breite des Spielfeldes zieht, wird als “Torlinie” bezeichnet.



Regel 104 – Torraum
Rule 104 – Goal Crease

a) Vor jedem Tor ist ein “Torraum” mit einer roten, 5 cm breiten Linie abzugrenzen.

b) Der Torraum ist wie folgt anzulegen: Ein Halbkreis mit einem Radius von 180 cm und einer Breite von 5 cm wird gezogen, wobei die Mitte der Torlinie den Mittelpunkt bildet. zusätzlich werden L-förmige Markierungen von 15 cm Länge (beidseitig) an jeder vorderen Ecke bezeichnet. Die Position der L-Markierung wird errechnet, indem 122 cm von der Torlinie entfernt eine imaginäre Linie bis zum äußeren Rand des Halbkreises gezogen wird. An dieser Stelle wird das “L” eingezeichnet.

c) Der Torraum umfasst den gesamten Raum, welcher horizontal durch die Torlinien markiert wird und der sich vertikal 1,27 m bis zur Oberkante des Torrahmens erstreckt.

d) Der Torraum muss in hellblauer Farbe gestrichen sein. Die Innenseite des Torraumes, von der Torlinie bis zum hinteren Teil des Tores, muss weiß gestrichen sein.


Regel 105 – Einteilung des Spielfeldes
Rule 105 – Division of Ice Surface

a) Die Eisfläche zwischen den beiden Torlinien wird durch blaue, 30 cm breite Linien in drei gleiche Teile geteilt. Die blauen Linien erstrecken sich über die ganze Spielfeldbreite und verlaufen parallel zu den Torlinien. Die Linien werden senkrecht an den Banden bis zum oberen Rand hochgezogen.

b) Der Teil des Spielfeldes, in welchem sich das Tor der verteidigenden Mannschaft befindet, wird als die “VERTEIDIGUNGSZONE” bezeichnet. Der Mittelteil wird als die “NEUTRALE ZONE” und der Teil, der von dem verteidigten Tor am weitesten entfernt liegt, wird als die “ANGRIFFSZONE” bezeichnet. Die Zonenlinie gehört zu dem Teil der Zone, in welcher sich der Puck befindet.

c) Die rote Linie, welche als “MITTELLINIE” bezeichnet wird, ist 30 cm breit, verläuft parallel zu den Torlinien und erstreckt sich über die ganze Spielfeldbreite. Die Linie wird senkrecht an den Banden bis zum oberen Rand hochgezogen.

Note: Die blauen Linien, die Mittellinie und die Torlinien sind zumindest auf der Stoßkante hochzuziehen, wenn Bandenwerbung, wie in Regel 101 erläutert, erlaubt ist.


Regel 106 – Punkt und Kreis in der Mitte des Spielfeldes
Rule 106 – Center Ice Spot and Circle

Ein runder, blauer Anspielpunkt, 30 cm im Durchmesser, ist genau in der Mitte des Spielfeldes auf das Spielfeld zu zeichnen. Um diesen Punkt ist ein Kreis von 4,50 m Radius mit einer blauen, 5 cm breiten Linie zu ziehen.


Regel 107 – Anspielpunkte in der neutralen Zone
Rule 107 – Face-Off-Spots in Neutral Zone

In der neutralen Zone, 1,50 m von jeder blauen Linie entfernt und in gleicher Entfernung von den Seitenbanden wie die Endspielpunkte, sind zwei Anspielpunkte mit einem Durchmesser von 60 cm mit einer 5 cm breiten roten Linie zu markieren. In diese Anspielpunkte ist ein 35 cm breiter roter Streifen parallel zu den blauen Linien zu markieren. Der Abstand zwischen dem roten Streifen und den Innenkanten der Umrandung des Anspielpunktes muss auf beiden Seiten zum Schnittpunkt 7,5 cm betragen.


Regel 108 – Anspielpunkte und –kreise in der Endzone des Spielfeldes
Rule 108 – End Zones Face-Off Spots and Circles

a) In beiden Endzonen des Spielfeldes und auf beiden Seiten der Tore sind Anspielpunkte und –kreise zu zeichnen. Die Anspielpunkte müssen einen Durchmesser von 60 cm haben und in 5 cm breiten roten Linien gezeichnet sein. In diese Anspielpunkte sind zwei parallel verlaufende Linien je 7,5 cm vom oberen und unteren Rand des Anspielpunktes zu ziehen. Die Fläche innerhalb der beiden Linien ist rot, die übrige Fläche weiß zu streichen. Die Kreise müssen einen Radius von 4,5 m vom Mittelpunkt des Anspielpunktes aus gemessen haben und mit einer 5 cm breiten roten Linie markiert sein.

Dreißig cm (30 cm) vom äußeren Rand des Anspielpunktes sind parallel zu den Seitenbanden, in einem Abstand von 45 cm voneinander, zwei 120 cm lange Linien zu ziehen. Parallel zu den Endbanden, beginnend am Ende der dem Anspielpunkt am nächsten liegenden Linie, muss sich eine 90 cm lange Linie erstrecken. Alle Linien müssen 5 cm breit sein (siehe Diagramm).

Ausgehend vom äußeren Rand auf beiden Seiten jedes Anspielpunktes müssen sich zwei 60 cm lange und 5 cm breite Linien im Abstand von 5,15 m bzw. 6,85 m von und parallel zur Torlinie befinden.

b) Die Lage der Anspielpunkte ist folgendermaßen festzulegen: Ein gedachter Punkt ist 6 m direkt vor der Mitte des Tores zu bestimmen. In einer Entfernung von 7 m auf beiden Seiten dieses Punktes sowie parallel zu und 6 m vor der Torlinie entfernt muss die Mitte der Endanspielpunkte sein.

Note: Auf nicht überdachten Eisbahnen können alle Linien und Anspielpunkte, die in den Regeln 105, 106, 107, 108 beschrieben sind, durch zwei Linien oder Kreise in den vorgeschriebenen Entfernungen ersetzt werden.


Regel 109 – Spielerbänke
Rule 109 – Players‘ Benches

a) Jedes Spielfeld muss mit Sitzen oder Bänken für die Spieler beider Mannschaften ausgestattet sein. Die hierfür zur Verfügung gestellten Einrichtungen, einschließlich der Bänke und Türen, müssen für beide Mannschaften die gleichen Voraussetzungen schaffen. Diese Sitzgelegenheiten müssen für mindestens 16 Personen und 6 Mannschafts-Offizielle jeder Mannschaft ausreichen, direkt entlang des Spielfeldes im Bereich der neutralen Zone und möglichst nahe der Mitte des Spielfeldes gelegen sein. Die Garderoben müssen von dort leicht erreichbar sein.

Die Spielerbänke müssen auf der gleichen Seite des Spielfeldes und gegenüber der Strafbank gelegen sein. Die Spielerbänke müssen beträchtlichen Abstand voneinander haben bzw. durch andere Einrichtungen voneinander abgetrennt sein. Jede Bank soll höchstens 2 m von der Mittellinie beginnen und eine Maximallänge von 12 m aufweisen.

Das Schutzglas (Regel 102 b) soll sich bis zum Ende der Spielerbänke erstrecken.

Wo immer möglich, muss jede Spielerbank zwei Türen haben, wobei sich eine Türe im Bereich der neutralen Zone befinden muss. Alle Türen zum Spielfeld müssen so konstruiert sein, dass sie in die Spielerbank hineinschwingen. Die Spielerbänke müssen vor unbefugtem Zutritt durch andere Personen als Spieler und Mannschafts-Offizielle geschützt sein.

b) Außer den Spielern in Spielerkleidung dürfen nicht mehr als sechs Mannschafts-Offizielle die vorhandenen Spielerbänke belegen.

c) Hinsichtlich Wahl der Spielerbänke wird auf Abschnitt b) Regel 632 – Beginn des Spieles und der einzelnen Spieldrittel – verwiesen.


Regel 110 - Strafbank
Rule 110 - Penalty Bench

a) Jedes Spielfeld muss mit Sitzen oder Bänken für mindestens fünf Spieler jeder Mannschaft, bezeichnet als „STRAFBANK“ Ausgestattet sein. Für jede Mannschaft müssen getrennte Strafbänke vorhanden sein, welche in einem angemessenen Abstand voneinander entfernt sind. Die Strafbänke müssen sich gegenüber der neutralen Zone befinden und vor dem unbefugten Zutritt durch andere Personen als den bestraften Spielern und den Strafbankbetreuern geschützt sein.

b) Ein als „SCHIEDSRICHTERKREIS“ bezeichneter Halbkreis mit einem Radius von 3 m ist mit 5 cm breiten roten Linien unmittelbar vor dem Platz des offiziellen Punktrichters auf dem Spielfeld zu markieren.


Regel 111 - Uhren und Signale
Rule 111 - Signal and Timing Devices

a) Jedes Spielfeld muss mit einer Sirene, oder einem anderen geeigneten akustischen Signal für die Spielzeitnehmer, ausgestattet sein.

b) Jedes Spielfeld muss über eine elektrische Uhr verfügen, damit die Zuschauer, Spieler sowie die Schieds- und Linienrichter in allen Phasen des Spieles genau über alle Zeitelemente unterrichtet werden können; hierzu gehören die noch zu verbleibende Spielzeit sowie die Zeitspanne, die noch von mindestens zwei mit Strafe belegten Spielern einer jeden Mannschaft zu verbüßen ist.

Note: Bei Meisterschaftsspielen der IIHF muss die Zeit in den Dritteln vorwärts von 0 bis 20 Minuten und die Zeit für Strafen von den insgesamt verhängten Minuten zurück auf 0 laufen.

c) Hinter jedem Tor sind elektrische Lampen für die Torrichter anzubringen. Rotes Licht zeigt ein erzieltes Tor an. Wo automatische Leuchten vorhanden sind, zeigt ein grünes Licht lediglich das Ende eines Spieldrittels an.

Note: Das grüne Licht gibt dem Schiedsrichter und den Linienrichtern die Möglichkeit, das Tor und die Situation zu beobachten, und um genau zu wissen, wann das Spieldrittel endet.

Das rote Licht muss an die Zeitmessung so angeschlossen sein, dass es am Ende eines Spieldrittels für den Torrichter nicht möglich ist, es aufleuchten zu lassen. Der Umstand, dass der Torrichter nicht das rote Licht aufleuchten lassen kann, bedeutet jedoch nicht ohne weiteres, dass das Tor nicht gilt. Hierbei ist ausschlaggebend, ob der Puck vor dem Ende des Spieldrittels vollständig die Torlinie überschritten hat und im Tor ist.

Regel 111 - Garderoben und Beleuchtung des Spielfeldes
Rule 112 - Dressing Rooms and Rink Lighting

a) Jedes Spielfeld muss für jede Mannschaft einen geeigneten Garderobenraum mit WC und Duschen für 25 Personen mit entsprechender Ausrüstung zur Verfügung haben.

b) Ein eigener Garderobenraum mit WC und Dusche muss für die Schiedsrichter und Linienrichter vorhanden sein.

c) Kein Offizieller, Mannschaftsleiter, Spieler oder Angestellter irgendeiner Mannschaft darf während oder nach einem Spiel eine scharfe Auseinandersetzung mit einem Schiedsrichter oder einem Linienrichter beginnen, und keine Person - außer sie ist vom zuständigen Verband hierzu bestimmt - ist berechtigt, während oder unmittelbar nach dem Spiel die Garderobe der Schiedsrichter zu betreten. Im Falle einer Verletzung dieser Regel sind die näheren Umstände durch den Schiedsrichter an die zuständigen Verbandsstellen zur weiteren Behandlung zu rapportieren.

d) Alle Spielfelder müssen ausreichend beleuchtet sein, damit die Spieler und Zuschauer dem Spiel zu jeder Zeit gut folgen können.

Note: Wenn nach Ansicht des Schiedsrichters nicht ausreichend Licht vorhanden ist, damit das Spiel fortgesetzt werden kann, hat der Schiedsrichter das Recht, den Rest des Spieles zu verschieben oder das Spiel zu unterbrechen, bis die Beleuchtungsanlage in Ordnung gebracht worden ist. Wenn eine der beiden Mannschaften wegen Mangels an Licht in größerem Masse benachteiligt ist und das Spiel nach Ansicht des Schiedsrichters nicht abgebrochen werden soll, hat er das Recht, einen Seitenwechsel der Mannschaften vorzunehmen, so dass jede Mannschaft die gleiche Zeitspanne in jeder Spielfeldhälfte zu spielen hat.



ABSCHNITT II: MANNSCHAFTEN
Section Two - Teams


Regel 201 - Zusammensetzung der Mannschaften
Rule 201 - Composition of Teams

a) Eine Mannschaft darf gleichzeitig während eines Spieles nicht mehr als sechs Spieler auf dem Spielfeld haben. Diese sechs Spieler werden wie folgt bezeichnet: Torhüter, rechter Verteidiger, linker Verteidiger, Mittelstürmer, rechter Flügel und linker Flügel.

b) Wenn sich zu irgendeinem Zeitpunkt mehr als sechs Spieler auf dem Spielfeld befinden bzw. mehr als die Zahl von Spielern, zu der die Mannschaft auf Grund der Strafen berechtigt ist, muss gegen diese Mannschaft eine kleine Bankstrafe verhängt werden.


Regel 202 - Kapitän der Mannschaft
Rule 202 - Captain of Team

a) Jede Mannschaft hat einen Kapitän und nicht mehr als zwei Ersatzkapitäne zu benennen. Nur diese haben, wenn sie sich auf dem Spielfeld befinden, das Recht, mit den Schiedsrichtern Fragen zu erörtern, die sich auf die Auslegung der Regeln im Verlauf des Spieles beziehen. Befindet sich kein Kapitän oder Ersatzkapitän auf dem Spielfeld, kann sich der Kapitän oder Ersatzkapitän nur auf das Spielfeld begeben, wenn er vom Schiedsrichter dazu aufgefordert wurde. Kommt ein Kapitän oder Ersatzkapitän ohne Aufforderung durch den Schiedsrichter auf das Spielfeld, ist gegen seine Mannschaft eine kleine Bankstrafe zu verhängen. Befinden sich Kapitän und Ersatzkapitän auf dem Spielfeld, hat nur der Kapitän das Recht, den Schiedsrichter wegen der Regelauslegung zu befragen.
Gegen jeden Spieler, ausgenommen der Kapitän und der Ersatzkapitän, der aus der Spielerbank herauskommt und aus irgendeinem Grund beim Schiedsrichter oder bei den Linienrichtern protestiert oder interveniert, wird eine Disziplinarstrafe zusätzlich zu einer kleinen Strafe nach Regel 601 a) - Beschimpfung von Offiziellen - verhängt.
Eine Beschwerde über eine Strafe fällt NICHT unter den Begriff der „Regelauslegung“. Deshalb wird auch gegen jeden Kapitän bzw. Ersatzkapitän so wie jeden anderen Spieler, der eine derartige Beschwerde führt, - eine kleine Strafe nach Regel 601 a), Beschimpfung von Offiziellen, verhängt.
Der Kapitän muss den Buchstaben „C“ und die Ersatzkapitäne den Buchstaben „A“ ca. 8 cm hoch und in einer Kontrastfarbe an einer gut sichtbaren Stelle auf der Vorderseite ihrer Dressen tragen.
Werden diese Buchstaben nicht getragen, können die Vorrechte nach diesem Regelabschnitt nicht in Anspruch genommen werden.

b) Dem Schiedsrichter und offiziellen Punktrichter sind vor Spielbeginn die Namen und Nummern des Kapitäns sowie der Ersatzkapitäne zu nennen.

c) Einem Torhüter, spielenden Trainer oder spielenden Mannschaftsleiter ist es nicht gestattet, als Kapitän oder Ersatzkapitän zu fungieren oder das Amt des Kapitäns oder Ersatzkapitäns auszuüben.


Regel 203 - Spieler in Ausrüstung
Rule 203 - Player in Uniform

Auf den Uniformen der Spieler dürfen ohne die schriftliche Bewilligung (a) der IIHF hinsichtlich der IIHF-Meisterschaften oder (b) der nationalen Eishockeyverbände hinsichtlich unter ihrer Kontrolle stehenden Spieler keine anderen als die in diesen Regeln vorgesehenen Werbeaufschriften und/oder Markenzeichen aufscheinen. Sofern hierfür die Erlaubnis, wie oben erläutert, vorliegt, dürfen auf den Spieleruniformen Werbeaufschriften und/ oder Markenzeichen angebracht werden.

a) Bei Spielbeginn hat der Mannschaftsleiter oder Trainer jeder Mannschaft die Namen der Spieler und Torhüter einzutragen, die zur Teilnahme am Spiel berechtigt sind. Erlaubt sind höchstens 20 Spieler plus 2 Torhüter.

b) Jeder Spieler muss auf dem Rücken seines Dresses eine individuelle Spielernummer tragen, welche eine Höhe von 20 bis 25 cm betragen muss. Auf beiden Ärmeln werden die Spielernummern, mit einer Höhe von 8 cm, getragen, welche mit den Nummern auf dem Rücken übereinstimmen müssen.
Die Nummern auf den Spielerdressen sind auf die Zahlen von 1 bis einschließlich 99 beschränkt.

Note 1: Falls das Haar eines Spielers seinen Namen oder die Nummer verdeckt, muss es in den Helm gesteckt oder zusammengebunden getragen werden.

Note 2: Der Dress muss so getragen werden, dass es über die Spielerhosen reicht.

Note 3: Bei IIHF-Meisterschaften muss jeder Spieler seinen Namen, mit 8 cm hohen, lateinischen Großbuchstaben aufgedruckt haben. Der Namenszug muss auf dem oberen Teil des Rückens angebracht sein.

c) Alle Spieler der gleichen Mannschaft müssen einheitlich ausgerüstet sein, was die Farbe der Helme (Torhüter ausgenommen), Dressen, Hosen und Strümpfe betrifft. Dressen und Strümpfe müssen die gleiche Farbe haben. Der jeweilige Uniformteil muss zu ca. 80 % in der Grundfarbe gehalten sein (ausgenommen die Nummern und Namen der Spieler auf den Dressen).
Spieler, die dieser Anordnung zuwiderhandeln, dürfen nicht am Spiel teilnehmen. Ungeachtet dessen ist es dem Torhüter gestattet, einen Helm in einer anderen Farbe zu tragen als die übrige Mannschaft.

d) Eine Liste mit den Namen und Nummern aller zu Spiel zugelassenen Spieler und Torhüter ist vor Spielbeginn dem Schiedsrichter oder dem offiziellen Punktrichter auszuhändigen. Nach Spielbeginn sind keine Änderungen oder Ergänzungen der Liste mehr erlaubt.

e) Jeder Mannschaft ist es gestattet, jeweils einen Torhüter auf dem Spielfeld zu haben. Der Torhüter kann vom Spielfeld entfernt und durch einen Feldspieler ersetzt werden. Dieser Ersatzfeldspieler hat nicht die Vorrechte eines Torhüters.

f) Jede Mannschaft muss einen Ersatztorhüter auf ihrer Bank oder auf einem Stuhl neben der Bank haben; dieser Ersatztorhüter muss stets voll ausgerüstet und einsatzbereit sein.

Note: Die nationalen Verbände können diese Regel für die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Spiele modifizieren.

Der Ersatztorhüter darf jederzeit nach einer Spielunterbrechung an dem Spiel teilnehmen, doch ist kein Aufwärmen erlaubt (siehe Regel 205 - Spielerwechsel).

g) Mit Ausnahme des Falles, wo beide Torhüter aktionsunfähig sind, hat kein auf dem Spielbericht des betreffenden Spieles stehender Spieler das Recht, die Torhüter-Ausrüstung zu tragen.

h) Wenn nach Auffassung des Schiedsrichters die Dressenfarben der am Spiel teilnehmenden Mannschaften sich derart gleichen, dass Fehlentscheidungen durch den Schiedsrichter oder den Linienrichter möglich sind, hat bei allen Spielen die Heimmannschaft die Pflicht, auf Verlangen des Schiedsrichters ihre Dressen zu wechseln.

Note: Die nationalen Verbände können eigene Bestimmungen bezüglich der Anzahl der Spieler, Farben der Spielerkleidung oder Wechsel der Spielerkleidung erlassen.

i) Ist es einer Mannschaft während eines Spieles aufgrund von Strafen, Verletzungen usw. nicht mehr möglich, die nach diesen Regeln erforderliche Zahl von Spielern in Ausrüstung auf das Spielfeld zu bringen, bleibt dem Schiedsrichter keine andere Wahl, als das Spiel für abgebrochen erklären, und der Fall ist den zuständigen Verbandsstellen zur Einleitung weiterer Maßnahmen zu übergeben.


Regel 204 - Startaufstellung
Rule 204 - Starting Line-up

a) Vor Spielbeginn ist erforderlich, dass der Mannschaftsleiter oder der Trainer der Gastmannschaft auf Ersuchen des Schiedsrichters die Aufstellung, mit der das Spiel begonnen werden soll, dem Schiedsrichter oder dem offiziellen Punktrichter bekanntgibt. Auf das an den Kapitän erfolgte Ersuchen des Schiedsrichters hat die Gastmannschaft zu jeder Zeit eine Spiellinie auf das Spielfeld zu schicken, damit das Spiel unverzüglich gestartet werden kann.

Note: Wenn bei Veranstaltung der Name der Heimmannschaft noch nicht feststeht, haben die teilnehmenden Mannschaften über gegenseitige Vereinbarung, d.h. mittels Münzwurf oder auf ähnliche Weise, festzulegen, wer als Heimmannschaft gilt.

b) Nachdem vor dem Spielbeginn der Mannschaftsleiter oder Trainer der Heimmannschaft durch den offiziellen Punktrichter oder Schiedsrichter die Startaufstellung der Gastmannschaft bekanntgegeben wurde, müssen sie die Startaufstellung der Heimmannschaft nennen; diese Meldung hat durch den offiziellen Punktrichter oder Schiedsrichter an den Trainer der Gastmannschaft zu erfolgen.

c) Bis das Spiel im Gange ist, können keinerlei Änderungen in der dem Schiedsrichter oder dem offiziellen Punktrichter bekanntgegebenen Startaufstellung oder der sich auf dem Spielfeld befindenden Spiellinie vorgenommen werden. Bei Verletzung dieser Regel wird gegen die schuldige Mannschaft eine kleine Bankstrafe verhängt, vorausgesetzt, die Meldung der betreffenden Regelverletzung an den Schiedsrichter durch den Kapitän der gegnerischen Mannschaft erfolgte vor dem zweiten Anspiel im ersten Spieldrittel.

d) Nach erfolgter Spielunterbrechung hat die Gastmannschaft unverzüglich eine spielbereite Aufstellung auf dem Spielfeld vorzunehmen, und von diesem Zeitpunkt an darf bis zur Wiederaufnahme des Spieles kein Wechsel erfolgen. Die Heimmannschaft kann dann jeden gewünschten Austausch vornehmen, sofern er keine Spielverzögerung zur Folge hat.
Sollte eine der beiden Mannschaften beim Wechsel der Spiellinie das Spiel übermäßig verzögern, muss der Schiedsrichter die schuldige Mannschaft/Mannschaften anweisen, ihre Positionen sofort einzunehmen und keinen Wechsel der Spiellinie zu gestatten.

Note: Bei der Anwendung dieser Regel gilt das Auswechseln eines oder mehrerer Spieler als Wechsel der Spiellinie.


Regel 205 - Spielerwechsel
Rule 205 - Players’ Benches

a) Spieler können jederzeit von den Spielerbänken ausgewechselt werden unter der Voraussetzung, dass der oder die Spieler, die das Spielfeld verlassen wollen, sich innerhalb einer imaginären Fläche befinden, welche sich höchstens 3 m von der Bande und auf die Länge der Spielerbank beschränkt ist, und sie sich außerhalb des Spielergeschehens befinden, bevor irgendein Wechsel stattfinden kann.
Bei einer Verletzung dieser Regel wird eine kleine Bankstrafe für „zu viele Spieler auf dem Eis“ gegen die schuldige Mannschaft ausgesprochen.
Ein Torhüter kann jederzeit ausgewechselt werden, wenn die oben angegebenen Bestimmungen eingehalten werden.

Note 1: Wenn ein Torhüter seinen Torraum verlässt und zu seiner Spielbank geht, um einen anderen Spieler auszuwechseln, ist der hintere Linienrichter dafür verantwortlich, festzustellen, dass der Ersatzmann nicht vorzeitig die Bank verlässt (ehe sich der Torhüter innerhalb der 3 m von der Bank entfernt befindet). Sollte der Wechsel vorzeitig erfolgen, hat der Linienrichter das Spiel sofort durch Pfeifsignal zu unterbrechen, sofern nicht die schuldlose Mannschaft im Besitz des Pucks ist; in einem solchen Fall wird die Unterbrechung hinausgeschoben, bis der Puck den Besitzer wechselt. Gegen die Mannschaft, die den vorzeitigen Wechsel vornimmt, darf keine Strafe verhängt werden, doch hat das folgende Anspiel am Anspielpunkt in der Mitte des Spielfeldes zu erfolgen.
Der Schiedsrichter muss veranlassen, dass der offizielle Sprecher folgende Mitteilung durchgibt: „Das Spiel wurde unterbrochen, weil beim Spielerwechsel ein Spieler die Spielerbank vorzeitig verlassen hat.“

Note 2: Falls im Verlauf des Spielerwechsels der das Spielfeld betretende Spieler den Puck mit dem Stock, mit den Schlittschuhen oder mit den Händen spielt, einen Spieler der gegnerischen Mannschaft checkt bzw. körperlich berührt, während sich der ausscheidende Spieler noch auf dem Spielfeld befindet, wird diese Regelverletzung mit der Begründung „zu viele Spieler auf dem Spielfeld“ bestraft.
Falls beim Spielerwechsel der das Spielfeld betretende oder der das Spielfeld verlassende Spieler zufällig vom Puck getroffen wurde, wird das Spiel nicht unterbrochen und es wird keine Strafe verhängt.

Note 3: Torhütern ist es nicht gestattet, während einer Spielunterbrechung zur Spielerbank zu gehen, ausgenommen im Fall ihres Austausches oder während einer AUSZEIT. Bei einem Verstoß gegen diese Regel ist eine kleine Strafe gegen den Torhüter zu verhängen.

b) Wenn in den letzten zwei Minuten des Spieles oder zu irgend einem Zeitpunkt während der Verlängerung wegen vorsätzlichen regelwidrigen Spielerwechsels (zu viele Spieler auf dem Eis) eine kleine Bankstrafe ausgesprochen werden müsste, wird statt dessen gegen die schuldige Mannschaft ein Strafschuss verhängt. Die kleine Bankstrafe muss nicht zusätzlich verbüßt werden (siehe Regel 406 d) - Strafschuss).

c) Ein Spieler, der auf der Strafbank seine Strafe verbüßt und der ausgewechselt werden soll, nachdem seine Strafe abgelaufen ist, muss sich sofort über das Spielfeld im Spielfeld zur Spielerbank begeben und dort ankommen, bevor irgendein Wechsel stattfinden kann.

Bei Verletzung dieser Regel muss eine kleine Bankstrafe verhängt werden.

d) Falls ein Wechsel des regulären Torhüters während einer Spielunterbrechung vorgenommen wird, darf ein solcher regulärer Torhüter das Spielfeld erst nach der anschließenden ersten Spielunterbrechung wieder betreten.

Bei Verletzung dieser Regel ist gegen den Torhüter, der rechtswidrig ins Spiel zurückkehrt, eine kleine Strafe zu verhängen. Dem Ersatztorhüter wird keine Aufwärmzeit gewährt.

e) Bei einem während einer Spielunterbrechung stattfindenden Spielerwechsel nimmt der Schiedsrichter für den folgenden Einwurf die normale Stellung ein. Hierauf gewährt der Schiedsrichter der Gastmannschaft einen Zeitraum von fünf Sekunden, um einen Spielerwechsel vorzunehmen. Nach Ablauf der fünf Sekunden hebt der Schiedsrichter einen Arm, um damit anzuzeigen, dass die Gastmannschaft keine(n) Spieler mehr austauschen darf.

Mit dem noch immer erhobenen Arm erlaubt der Schiedsrichter der Heimmannschaft einen Zeitraum von fünf Sekunden, um einen Spielerwechsel vorzunehmen. Nach Ablauf der fünf Sekunden lässt der Schiedsrichter den Arm fallen, um damit anzuzeigen, dass die Heimmannschaft keine(n) Spieler mehr austauschen darf.

Wenn eine Mannschaft versucht, nach der ihr zur Verfügung stehenden Zeit einen Spielerwechsel vorzunehmen, muss der Schiedsrichter den (die) Spieler auf die Bank zurückschicken. Jeder darauffolgende Verstoß gegen diesen Vorgang, ungeachtet, zu welchem Zeitpunkt während des Spieles er stattfindet, zieht nach dieser Regel eine kleine Bankstrafe nach sich.

Ein Spielerwechsel kann sich auf bis zu sechs Spieler erstrecken. Ein Austausch eines Spieler gilt nach dieser Regel als Spielerwechsel.


Regel 206 - Verletzte Spieler
Rule 206 - Injured Players

a) Wenn ein Spieler, ein Torhüter ausgenommen, verletzt oder gezwungen ist, das Spielfeld während des Spieles zu verlassen, kann er sich vom Spiel zurückziehen und durch einen Ersatzmann vertreten werden; das Spiel muss jedoch fortgesetzt werden, ohne dass die Mannschaften das Spielfeld verlassen.

b) Wenn ein Torhüter verletzt wird oder erkrankt, muss er bereit sein, das Spiel unverzüglich fortzusetzen oder durch einen Ersatztorhüter ersetzt werden, und der Schiedsrichter darf keine zusätzliche Zeit einräumen, damit der verletzte oder erkrankte Torhüter das Spiel fortsetzen kann (vgl. auch Abschnitt d).

Dem Ersatztorhüter wird keine Aufwärmzeit erlaubt.

Wenn beide Torhüter einer Mannschaft aktionsunfähig wurden und nicht in der Lage sind zu spielen, hat die Mannschaft zehn Minuten Zeit, um eine anderen Spieler vorzubereiten, auszurüsten und aufzuwärmen, damit er als Torhüter fungieren kann. In diesem Fall kann keiner der beiden regulären Torhüter wieder an diesem Spiel teilnehmen.

c) Für Ersatztorhüter gelten die gleichen Regeln wie für reguläre Torhüter, und sie haben Anspruch auf die gleichen Privilegien.

d) Wenn ein bestrafter Spieler verletzt wurde, kann er sich in die Garderobe begeben; es ist nicht notwendig, dass er seinen Platz auf der Strafbank einnimmt. Wenn gegen einen verletzten Spieler eine kleine, große oder Matchstrafe verhängt wurde, hat die bestrafte Mannschaft unverzüglich einen Ersatzspieler, der die Strafe ohne Wechsel zu verbüßen hat, auf die Strafbank zu schicken, ausgenommen sind die verletzten bestraften Spieler. Bei Verletzung dieser Regel muss eine kleine Bankstrafe verhängt werden.

Der bestrafte Spieler, der verletzt und auf der Strafbank ersetzt wurde, ist nicht berechtigt, vor Ablauf seiner Strafe wieder am Spiel teilzunehmen.

e) Wenn ein verletzter Spieler das Spiel nicht fortsetzen oder sich zu seiner Bank begeben kann, wird das Spiel so lange nicht unterbrochen, bis die Mannschaft des verletzten Spielers in den Besitz des Pucks gelangte. Ist die Mannschaft dieses Spielers zum Zeitpunkt seiner Verletzung im Besitz des Pucks, muss das Spiel unverzüglich unterbrochen werden, es sei denn, seine Mannschaft hat eine Torchance.

Note 1: Wenn ein Spieler offensichtlich ernsthaft verletzt wurde, kann der Schiedsrichter und/oder der Linienrichter das Spiel unverzüglich unterbrechen.

Note 2: Wenn das Spiel wegen eines verletzten Spielers, Torhüter ausgenommen, unterbrochen wurde, hat der verletzte Spieler das Spielfeld zu verlassen. Er darf nicht auf das Spielfeld zurückkehren, bevor da Spiel wieder in Gang ist. Sollte ich der Spieler weigern, das Spielfeld zu verlassen, ist eine kleine Strafe wegen Spielverzögerung gegen jenen Spieler zu verhängen.



ABSCHNITT III: AUSRÜSTUNG
SECTION THREE - EQUIPMENT

Note 1: Auf den Stöcken, Klebebändern oder anderen Ausrüstungsgegenständen dürfen ohne schriftliche Bewilligung (a) der IIHF hinsichtlich der IIHF-Meisterschaften oder (b) der nationalen Eishockeyverbände hinsichtlich der unter ihrer Kontrolle stehenden Ausrüstungsgegenstände keine Werbeaufschriften und/oder Markenzeichen aufscheinen.
Sofern hierfür die Erlaubnis, wie oben erläutert, vorliegt, dürfen auf Stöcken, Klebebändern oder anderen Ausrüstungsgegenständen Werbeaufschriften und/oder Markenzeichen angebracht werden.

Note 2: Vermessen von Ausrüstung. Wenn durch den Kapitän einer Mannschaft eine formelle Beschwerde hinsichtlich der Masse eines speziell bezeichneten Ausrüstungsgegenstandes oder des Stockes vorgelegt wird, muss die erforderlich Vermessung durch den Schiedsrichter unverzüglich vorgenommen werden. In einer Spielunterbrechung nach Erzielung eines Tores kann keinerlei Vermessung verlangt werden.

Note 3: Verweigert ein Spieler oder Torhüter nach Aufforderung des Schiedsrichters seinen Stock oder einen Ausrüstungsgegenstand zum Vermessen abzugeben, zerbricht er seinen Stock oder macht einen Ausrüstungsgegenstand unbrauchbar, gilt der Stock bzw. dieser Ausrüstungsgegenstand als regelwidrig. Gegen den Spieler oder den Torhüter ist neben einer kleinen Strafe zusätzlich eine Disziplinarstrafe zu verhängen.
Eine kleine Strafe wird gegen jeden Spieler, einschließlich Torhüter, verhängt, der einen Stock oder Ausrüstungsgegenstand benutzt, der nicht den Regelmassen entspricht. Der schuldige Spieler oder Torhüter darf so lange nicht am Spiel teilnehmen, bis die regelwidrige Ausrüstung bzw. der Stock richtiggestellt oder entfernt wurde.

Note 4: Sollte die Beschwerde nicht gerechtfertigt sein, muss gegen die Mannschaft, die das Vermessen verlangte, eine kleine Bankstrafe verhängt werden.

Note 5: Das Nachmessen eines bestimmten Teiles der in diesem Regelabschnitt genannten Ausrüstungsgegenstände ist im Verlauf einer Spielunterbrechung auf einen Antrag pro Mannschaft zu beschränken.

Note 6: Der Schiedsrichter kann nach eigenem Gutdünken jeden beliebigen Ausrüstungsgegenstand vermessen.


Regel 301 - Stöcke
Rule 301 - Sticks

a) Die Stöcke müssen aus Holz oder einem anderen von der IIHF genehmigten Material, wie z. B. Aluminium oder Plastik, hergestellt sein und dürfen keine Unebenheiten haben. Der Schaft des Spielerstockes muss gerade sein. Nicht fluoreszierende Klebebänder beliebiger Farbe können an jeder Stelle um den Stock gewickelt werden.

b) Die Stöcke dürfen 163 cm Länge vom äußeren Winkel bis zum Ende des Schaftes, und 32 cm vom äußeren Winkel bis zum Ende der Stockschaufel nicht überschreiten.

Der Schaft des Spielerstocks darf an der breiten Seite 3 cm und an der schmalen Seite 2,5 cm nicht überschreiten. Die Stockschaufel darf in der Weite nicht mehr als 7,5 cm und nicht weniger als 5 cm an irgendeiner Stelle aufweisen. Sämtliche Kanten der Stockschaufel sind abzuschrägen. Die Biegung der Stockschaufel muss darauf beschränkt sein, dass die Entfernung, die sich durch das Ziehen einer Geraden zwischen der Ferse und dem Ende des Stockes ergibt, am Punkt der maximalen Krümmung nicht größer als 1,5 cm ist.

Für die Biegung der Schaufel des Torhüterstocks gelten die gleichen Masse wie für den Spielerstock.

c) Die Stockschaufel des Torhüters darf an keiner Stelle breiter als 9 cm sein, ausgenommen die Ferse, die nicht breiter als 11,5 cm sein darf. Ferner darf der Torhüterstock von der Ferse bis zur Spitze der Stockschaufel nicht länger als 39 cm sein. Der verbreiterte Teil des Torhüterstockes, der sich vom Schaft bis zur Stockschaufel erstreckt, darf 71 cm von der Ferse nicht überschreiten und nicht breiter als 9 cm sein.

d) Gegen einen Spieler, der sich am Spiel beteiligt, während er seinem Torhüter einen Ersatzstock bringt, muss unter dieser Regel eine kleine Strafe verhängt werden.


Regel 302 - Schlittschuhe
Rule 302 - Skates

a) Zur Teilnahme am Spiel müssen alle Spieler und Torhüter Eishockeyschlittschuhe tragen. Die Schlittschuhe müssen Sicherheitsenden oder Fersenschutz aufweisen, welche den internationalen Normen entsprechen.

b) Falls ein Spieler einen gefährlichen Schlittschuh trägt, ist er aus dem Spiel auszuschließen. Sollte der Spieler wieder mit dem bemängelten Schlittschuh am Spiel teilnehmen, muss der Schiedsrichter gegen den schuldigen Spieler eine kleine Strafe verhängen.

c) Jeder Gebrauch von Schnelllauf- oder Kunstlaufschlittschuhen oder von Schlittschuhen, die Verletzungen hervorrufen könnten, ist verboten.


Regel 303 - Torhüterausrüstung
Rule 303 - Goalkeeper’s Equipment

a) mit Ausnahme der Schlittschuhe und des Stockes darf die vom Torhüter getragene Ausrüstung nur zum Zwecke des Schutzes von Kopf und Körper hergestellt sein. Sie darf keine Kleidungsstücke oder irgendwelche „Kniffe“ enthalten, die dem Torhüter eine unerlaubte Hilfe beim Hüten des Tores gewähren könnten.

Note: Unterleibschürzen, die sich von der vorderen Hosenseite auf den Oberschenkel ausdehnen, sind verboten.

b) Die von den Torhütern getragenen Beinschützer dürfen in der extremen Breite jeweils 30 cm nicht überschreiten, wenn sie auf den Beinen des Torhüters aufgeschnallt sind.

c) Die maximale Breite des auf dem Rücken des Stockhandschuhs befestigten oder als ein Teil desselben bestehenden Schutzpolsters darf an keiner Stelle 21 cm überschreiten und eine Länge von höchstens 42 cm haben. Der Fanghandschuh darf am Handgelenk an keiner Stelle breiter als 21 cm sein und seine Gesamtlänge darf 42 cm nicht überschreiten.

Taschen auf Fanghandschuhen sind verboten. Eine „Tasche“ sind übermäßige Schnürungen oder Gurten oder ähnliches, die im Fanghandschuh des Torhüters den ausgestreckten Daumen und Zeigefinger über das notwendige Maß hinaus verbinden, wodurch ein Taschen- oder Beuteleffekt entsteht.

Sollte an einem Handschuh vom Hersteller oder einer anderen Person eine Tasche, ein Beutel oder eine andere Vorrichtung angebracht worden sein, ist dieser Handschuh regelwidrig. Einem Torhüter ist es nicht gestattet, einen derartigen Handschuh zu verwenden und er ist von der Teilnahme am Spiel ausgeschlossen, bis der regelwidrige Ausrüstungsteil richtiggestellt bzw. ersetzt wurde. Gegen einen Torhüter, der einen derartigen Ausrüstungsgegenstand verwendet, ist eine kleine Strafe zu verhängen.

Torhütern ist es nicht gestattet, an der Unterseite ihrer Beinschützer vor den Schlittschuhen etwas zu befestigen, um den Zwischenraum vom unteren Rand der Schützer bis zu Eisfläche zu überbrücken.

An einen Torhüter, der einen derartigen Ausrüstungsgegenstand trägt, ist eine kleine Strafe zu verhängen, und er ist von der Teilnahme am Spiel ausgeschlossen, bis der regelwidrige Ausrüstungsteil richtiggestellt bzw. ersetzt wurde.

Note: Das Vermessen von Torhüterausrüstung darf dann nur unmittelbar nach einem beendeten Spieldrittel verlangt werden. Sollte ein Ausrüstungsteil als regelwidrig befunden werden, ist gegen den Torhüter eine kleine Strafe zu verhängen. Sollte die Beschwerde nicht gerechtfertigt sein, wird gegen die Mannschaft, die das Vermessen verlangt hat, eine kleine Bankstrafe verhängt.


Regel 304 - Schutzausrüstung
Rule 304 - Protective Equipment

Note: Es liegt in der Verantwortung der nationalen Verbände sicherzustellen, dass ihre Spieler Schutzausrüstung tragen, die von den Herstellern als Eishockey Ausrüstung deklariert sind und den anerkannten internationalen Normen entsprechen.
a) Die gesamte Schutzausrüstung mit Ausnahme von Handschuhen, Kopfschutz oder Beinschützer des Torhüters, müssen VOLLSTÄNDIG unter der Spielerkleidung getragen werden.

b) Alle Spieler müssen während der Teilnahme am Spiel einen Eishockeyhelm tragen, der den anerkannten internationalen Normen entspricht. Der Eishockeyhelm muss während der Teilnahme am Spiel ordentlich mit einem Kinnband befestigt sein.

Der Eishockeyhelm muss so getragen werden, dass die untere Vorderkante des Helms nicht mehr als eine Fingerbreite über den Augenbrauen liegt.

Der Abstand zwischen dem Kinnband und dem Kinn beträgt im Maximum eine Fingerbreite.

c) 1. Spieler der Altersgruppe 18 Jahre und jünger müssen bei allen IIHF Bewerben einen Vollgesichtsschutz tragen

2. Alle Spieler, die nach dem 31. Dezember 1974 geboren wurden, müssen zumindest ein Visier tragen, das den anerkannten internationalen Normen entspricht. Das Visier muss so getragen werden, dass es bis zum unteren Teil der Nase reicht und somit die ganze Nase gedeckt wird.

3. Bei IIHF-Frauen-Meisterschaften und internationalen Frauen-Turnieren sind Vollgesichtsschutzmasken zu tragen.

Note 1: Vollgesichtsschutzmasken und Torhüter-Kopfschutz müssen so konstruiert sein, dass weder der Puck noch eine Stockschaufel die Schutzvorrichtung durchdringen kann.

Note 2: Alle Eishockey-Helme und Gesichtsmasken bzw. Visiere müssen den anerkannten internationalen Normen entsprechen.

d) Jeder Torhüter muss eine Vollgesichtsmaske und einen genehmigten Eishockeyhelm oder einen Torhüter-Vollkopfschutz tragen, der den anerkannten internationalen Normen entspricht.

e) Allen Spielern und Torhütern der Altersgruppe 18 Jahre und jünger wird das Tragen eines Nacken- und Halsschutzes zwingend vorgeschrieben.

Das Tragen eines Nacken- und Halsschutz wird allen Spielern empfohlen.

f) Falls ein Spieler gegen die Artikel 304 b, c, d, e verstößt, in welchen ein Spieler nicht genehmigte / nicht anerkannte Schutzausrüstung trägt (Helm, Gesichtsschutz, Nacken- und Halsschutz) wird der verfehlende Spieler vom Eis auf die Spielerbank verwiesen und die verfehlende Mannschaft wird vom Schiedsrichter verwarnt. Beim zweiten Verstoß irgendeines Spielers der verwarnten Mannschaft im gleichen Spiel, wird gegen die verfehlende Mannschaft eine kleine Bankstrafe ausgesprochen.


Regel 305 - Gefährliche Ausrüstung
Rule 305 - Dangerous Equipment

a) Der Gebrauch von Polstern und Schützern, die aus Metall oder anderem Material gefertigt sind, die Verletzungen von Spielern hervorrufen könnten, ist verboten.

Note: Der Schiedsrichter ist berechtigt, alle Spieler, die eine Ausrüstung tragen, von der er annimmt, dass sie einem Spieler oder Offiziellen gefährlich werden könnte, vom Spiel auszuschliessen.

b) Ein Handschuh, aus dem absichtlich die gesamte Handfläche oder ein Teil davon entfernt bzw. herausgeschnitten wurde, damit die bloße Hand betätigt werden kann, ist als regelwidriger Ausrüstungsgegenstand anzusehen. Sollte ein Spieler beim Spiel einen derartigen Handschuh tragen, ist eine kleine Strafe gegen ihn zu verhängen.

c) Sämtliche Schutzausrüstungsgegenstände, mit Ausnahme von Handschuhen, Kopfschutz oder Beinschutz des Torhüters muss KOMPLETT unter der Uniform getragen werden.
Sämtliche Ausrüstungsgegenstände müssen so getragen werden, wie sie dafür vorgesehen sind.
Beim ersten Verstoß gegen diese Regel wird der fehlbare Spieler vom Eis auf die Spielerbank verwiesen und die verfehlende Mannschaft wird vom Schiedsrichter verwarnt.
Bei einem zweiten Verstoß der verwarnten Mannschaft gegen den bereits verwarnten Regelverstoß muss gegen den schuldigen Spieler eine kleine Strafe ausgesprochen werden.


Regel 306 - Puck
Rule 306 - Puck

Der Puck muss aus vulkanisiertem Gummi oder einem anderen genehmigten Material in einer Stärke von 2,54 cm und mit einem Durchmesser von 7,62 cm hergestellt sein und hauptsächlich von schwarzer Farbe sein. Der Puck darf nicht weniger als 156 g und nicht mehr als 170 g wiegen.



ABSCHNITT IV: STRAFEN
SECTION FOUR - PENALTIES

Regel 401 - Strafen
Rule 401 - Penalties

Die Strafen werden in effektiver Spielzeit berechnet und wie folgt eingestuft:

1. Kleine Strafen
2. Kleine Bankstrafen
3. Große Strafen
4. Disziplinarstrafen
5. Matchstrafen
6. Strafschuss

Wenn Strafen nach Spielschluss und bis zum Zeitpunkt, an dem die Spieler das Eis verlassen haben, verhängt werden, müssen diese Strafen vom Schiedsrichter durch einen entsprechenden Vermerk auf dem offiziellen Spielbericht den zuständigen Verbandsstellen rapportiert werden.

In jenen Fällen, wo eine Regel vorschreibt, dass der Mannschaftsleiter oder Trainer zum Verbüßen einer Strafe einen Spieler benennen muss und der betreffende Mannschaftsleiter oder Trainer sich weigert, dies zu tun, hat der Schiedsrichter das Recht, irgendeinen Spieler der schuldigen Mannschaft zu bezeichnen, der dann die Strafe zu verbüßen hat.


Regel 402 - Kleine Strafen
Rule 402 - Minor Penalties

a) Bei einer „KLEINEN STRAFE“ muss jeder Spieler, Torhüter ausgenommen, das Spielfeld für zwei Minuten effektiver Spielzeit verlassen. Er darf unterdessen nicht durch einen Ersatzmann vertreten werden.

b) eine „KLEINE BANKSTRAFE“ Bewirkt das Verlassen des Spielfeldes für einen Zeitraum von zwei Minuten durch einen Spieler jener Mannschaft, gegen die die Strafe verhängt wurde. Der Mannschaftsleiter oder der Trainer kann über den Kapitän jeden beliebigen Spieler der Mannschaft, Torhüter ausgenommen, zum Verbüßen der Strafe bezeichnen. Dieser Spieler muss unverzüglich seinen Platz auf der Strafbank einnehmen und die Strafe so verbüßen, als wäre sie eine gegen ihn verhängte kleine Strafe.

c) Wenn die gegnerische Mannschaft ein Tor erzielt, während eine Mannschaft infolge einer oder mehrerer kleiner Strafen oder kleiner Bankstrafen in der „UNTERZAHL“ ist, ist die erste dieser verhängten Strafen automatisch beendet.

Note 1: „In der Unterzahl sein“ bedeutet, dass die Mannschaft in dem Augenblick, in dem das Tor geschossen wurde, der auf dem Spielfeld befindlichen gegnerischen Mannschaft zahlenmäßig unterlegen war. Daher ergibt eine gleiche Anzahl von kleinen oder großen Strafen, die an eine gleiche Anzahl von Spielern beider Mannschaften verhängt wurde, bei keiner der beiden Mannschaften eine Minderheit.

Diese Regel gilt auch , wenn bei einem Strafschuss ein Tor erzielt wird.

Wenn die kleinen Strafen zweier Spieler derselben Mannschaft zur gleichen Zeit beendet sind, muss der Kapitän dieser Mannschaft dem Schiedsrichter mitteilen, welcher dieser beiden Spieler als erster auf das Spielfeld zurückkehren kann, und der Schiedsrichter wird den Strafzeitnehmer entsprechend unterrichten.

Wenn gegen einen Spieler gleichzeitig eine große und eine kleine Strafe verhängt wird, muss die große Strafe vom bestraften Spieler zuerst verbüßt werden.

Note 2: Dies gilt in gleicher Weise, wenn BEIDE Strafen gegen DENSELBEN Spieler verhängt wurden (vergleiche auch Note zu Regel 408 - aufgeschobene Strafen).

d) Wenn bei derselben Spielunterbrechung ein e i n e n Spieler einer j e d e n Mannschaft e i n e kleine Strafe verhängt wird, sind diese Strafen zu verbüßen, ohne dass die Spieler ersetzt werden, vorausgesetzt, dass sich beide Mannschaften in voller Stärke auf dem Spielfeld befinden.

Wenn gleichzeitig kleine Strafen oder gleichzeitige kleine Strafen von gleicher Dauer gegen Spieler beider Mannschaften verhängt werden, haben alle bestraften Spieler auf der Strafbank Platz zu nehmen und dürfen diese erst nach dem Ablauf ihrer betreffenden Strafen folgenden Spielunterbrechung verlassen, sofern nicht Absatz eins dieses Regelabschnittes anwendbar ist. Für eine gleiche Anzahl von kleinen Strafen oder gleichzeitigen kleinen Strafen von gleicher Dauer an beide Mannschaften sind die auf eine solche Weise bestraften Spieler sofort zu ersetzen. Die Strafen der ersetzten Spieler sind nicht als aufgeschobene Strafen laut Regel 408 - aufgeschobene Strafen - zu werten.


Regel 403 - Große Strafen
Rule 403 - Major Penalties

a) Bei der ersten „GROßEN STRAFE“ in einem Spiel muss der schuldige Spieler, Torhüter ausgenommen, das Spielfeld für fünf Minuten effektiver Spielzeit verlassen. Während dieser Zeit darf er nicht von einem Ersatzmann vertreten werden.

b) Bei der zweiten großen Strafe, die gegen den gleichen Spieler im selben Spiel verhängt wird, oder wenn gegen ihn wegen Stockcheck, Stockendenstoß, hohem Stock, Benützung von Ellbogen oder Knien, übertriebener Härte, Stockschlag, Stockstich, Bandencheck und Check von hinten einen große Strafe ausgesprochen wurde, wird der schuldige Spieler für den Rest der Spielzeit vom Spiel ausgeschlossen. Nach Ablauf von fünf Minuten kann der bestrafte Spieler von einem Ersatzspieler wieder im Spiel vertreten werden (Große Strafe und zusätzlich Spieldauer-Disziplinarstrafe - siehe Regeln 604, 606, 607, 609, 612, 615, 630, 631).

c) Wenn gegen Spieler beider Mannschaften während der gleichen Spielunterbrechung gleichzeitig große Strafen und/oder Matchstrafen oder gleichzeitige Strafen von gleicher Dauer, einschließlich einer großen Strafe oder einer Matchstrafe, verhängt werden, sind die so bestraften Spieler sofort zu ersetzen und die Strafen sind nicht als aufgeschobene Strafen zu werten. Falls die bestraften Spieler im Spiel verbleiben, müssen sie auf der Strafbank Platz nehmen und dürfen diese nicht vor der ersten dem Ablauf ihrer betreffenden Strafen folgenden Spielunterbrechung verlassen.

Wird die Regelung betreffend gleichzeitiger großer Strafen bzw. Matchstrafen angewendet und es besteht eine Differenz in der Gesamt-Strafzeit, sind die Strafen, welche die Differenz ausmachen, zuerst auf normale Weise zu verbüßen und bei der Anwendung von Regel 402 c) - kleine Strafen, und Regel 408 - aufgeschobene Strafen, zu berücksichtigen. Jede Zeitdifferenz oder Differenz in der Gesamt-Strafzeit kann durch einen beliebigen nicht bestraften Spieler verbüßt werden.


Regel 404 - Disziplinarstrafen
Rule 404 - Miscounted Penalties

a) Eine „DISZIPLINARSTRAFE“ bewirkt für alle Spieler, Torhüter ausgenommen, den Ausschluss vom Spiel für zehn Minuten effektiver Spielzeit. Ein Spieler, der eine Disziplinarstrafe verbüßt, kann unverzüglich durch einen Ersatzmann vertreten werden. Ein Spieler, dessen Disziplinarstrafe beendet ist, muss bis zu nächsten Spielunterbrechung auf der Strafbank verbleiben.
Wenn gegen einen Spieler gleichzeitig kleine oder große Strafe und eine Disziplinarstrafe verhängt wurde, muss die bestrafte Mannschaft unverzüglich einen Ersatzspieler auf die Strafbank schicken, und er hat die kleine oder große Strafe ohne Wechsel zu verbüßen.
Eine zweite Disziplinarstrafe an denselben Spieler im selben Spiel wird automatisch zu einer Spieldauer-Disziplinarstrafe.

b) Die „SPIELDAUER DISZIPLINARSTRAFE“ bewirkt den Ausschluss eines Spielers oder Mannschafts-Offiziellen für den Rest des Spieles. Der Schuldige Spieler oder Mannschafts-Offizielle wird bis zum Schluss des Spieles in die Garderobe verwiesen, ein Spieler kann jedoch sofort durch einen Ersatzspieler vertreten werden.

Note 1: Eine Spieldauer-Disziplinarstrafe zieht keine automatische Sperre nach sich; sie gilt nur für das betreffende Spiel. Die zuständige Verbandsstelle hat das Recht, die Dauer der Sperre zu verlängern.

Note 2: Erhält ein Spieler in einer Meisterschaft oder in einem Turnier eine zweite Spieldauer-Disziplinarstrafe, ist er automatisch für das nächste Meisterschafts- oder Turnierspiel seiner Mannschaft gesperrt.

c) Eine schwere Disziplinarstrafe bewirkt den Ausschluss eines Spielers oder eines Mannschafts-Offiziellen für den Rest des Spieles und der Betreffende ist in die Garderobe zu schicken. Ein sofortiger Ersatz ist gestattet. Jeder Spieler oder Mannschafts-Offizielle, gegen den eine Spieldauer-Disziplinarstrafe verhängt wurde, muss von der Teilnahme an allen weiteren Spielen gesperrt werden, bis sein Fall von den zuständigen Verbandsstellen behandelt wurde.

Note: Bei Spieldauer-Disziplinarstrafen oder schweren Disziplinarstrafen sind zu Lasten des betreffenden Spielers oder gegen die Mannschaft, falls die schwere Disziplinarstrafe von einem Mannschafts-Offiziellen verursacht wurde, insgesamt 20 Minuten im Spielbericht zu vermerken, und zwar ungeachtet des Zeitpunktes, zu dem die Strafe verhängt wurde. Derartige Strafen sind unmittelbar nach dem Spiel vom Schiedsrichter den zuständigen Verbandsstellen bekanntzugeben.

Bei einer Meisterschaft, einem Ligaspiel oder in einem Turnier wird jeder Spieler oder Mannschafts-Offizielle, gegen den eine schwere Disziplinarstrafe verhängt wurde, zumindest für das nächste Spiel seiner Mannschaft gesperrt.


Regel 405 - Matchstrafen
Rule 405 - Match Penalties

a) Eine „MATCHSTRAFE“ bewirkt den Ausschluss eines Spielers für den Rest des Spieles, und der Bestrafte ist sofort in die Garderobe zu schicken. Er kann jedoch nach Ablauf von fünf Minuten effektiver Spielzeit durch einen Ersatzmann vertreten werden.

Note: Für alle Matchstrafen, unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt sie verhängt wurden, werden gegen den schuldigen Spieler 25 Minuten eingetragen.

b) Ein Spieler, gegen den eine Matchstrafe verhängt wurde, kann an keinen weiteren Spielen teilnehmen, bevor sein Fall von den zuständigen Verbandsstellen behandelt wurde.

Note 1: Der Schiedsrichter muss unmittelbar nach dem betreffenden Spiel alle Matchstrafen und deren Begleitumstände den zuständigen Verbandsstellen melden. Bei Meisterschaften und Turnieren wird jeder Spieler, gegen den eine Matchstrafe verhängt wird, zumindest für das nächste Spiel seiner Mannschaft gesperrt.

Note 2: Wenn bei einem von der IIHF sanktioniertem Spiel oder Turnier gegen einen Spieler eine Matchstrafe oder schwere Disziplinarstrafe verhängt wurde, muss das Organisationskomitee den nationalen Verband des bestraften Spielers unverzüglich per Telegramm oder Fax verständigen und ist außerdem verpflichtet, den Bericht des Schiedsrichters so rasch wie möglich dorthin zu senden.


Regel 406 - Strafsc

trevor27 ( Gast )
Beiträge:

26.12.2001 16:10
Re: Eishockey Regeln Antworten
Könntest du das mal dem DEB, der DEL-Ligenleitung und insbesondere den Schiris zumailen???
"Eishockey ist doch ganz einfach, man muss sich nur den Puck schnappen und ins Tor schießen." (Brian Sutter, Head-Coach und Ex-Spieler der Chicago Blackhawks)

Robert # 4 ( Gast )
Beiträge:

26.12.2001 16:15
#3 Re: Eishockey Regeln Antworten
Hier Harry Potter, verzaubere mal die Revs zu guten hundertpro pfeifende Revs...

Tschö, Schobbert
----------------

No NAME___GP_G_A_P_+/-_PIM
28 Tie Domi_26_3_3_6_1___52

Doc "Schlitzer" Shaijtan, Schobbert "Fratzenoperator" #4, HCZ "Die Dunkle Seite der Faust", Hans "Azzpounder" #67, Aeppler "Der Metzger von nebenan" und Brett "Blitzkrieg" Favre -
Die 5. Reihe steht für Fratzegeballer!

LB9 ( Gast )
Beiträge:

26.12.2001 17:42
#4 Re: Eishockey Regeln Antworten
@Schobbert

Wenn ichs könnte


Rob PearsonPascal AppelEvgeni Nabokov
Wer nicht is ein Mannheimer...

Robert # 4 ( Gast )
Beiträge:

26.12.2001 17:46
#5 Re: Eishockey Regeln Antworten
Das würdest Du... Schade das nicht...

Tschö, Schobbert
----------------

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28 Tie Domi_26_3_3_6_1___52

Doc "Schlitzer" Shaijtan, Schobbert "Fratzenoperator" #4, HCZ "Die Dunkle Seite der Faust", Hans "Azzpounder" #67, Aeppler "Der Metzger von nebenan" und Brett "Blitzkrieg" Favre -
Die 5. Reihe steht für Fratzegeballer!

DMX ( Gast )
Beiträge:

26.12.2001 22:12
#6 Re: Eishockey Regeln Antworten
Sitze schon 3 stunden und lese

Gruss DMX

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