Grundsätzlich pro Todesstrafe, aber es muss 100%ige Beweise oder ein Geständnis geben und nicht etwa durch einen Indizienprozess!
Übrigens: In Hessen regelt Artikel 21 nicht nur die Einschränkung oder Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte von Straftätern. “Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden", steht noch heute dort zu lesen. Natürlich mit der Anmerkung versehen, dass dieser Passus unwirksam ist, weil das Grundgesetz der Bundesrepublik die Todesstrafe verbietet.
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