Ob die beiden derzeit in schwedischer Untersuchungshaft sitzenden Eishockeyprofis des EHC Eisbären Berlin tatsächlich eine junge Frau vergewaltigt haben, wird sich wohl frühestens in einigen Wochen herausstellen. Immerhin hat der Fall dazu geführt, dass man sich nun auch in Deutschland mit den Besonderheiten des schwedischen Strafrechts beschäftigt.
Vor allem die Gesetzgebung zum Thema Vergewaltigung ist in weiten Teilen sehr fortschrittlich. Und sie hat Tradition. Vergewaltigung in der Ehe wurde in Schweden bereits im Jahr 1965 als Straftatbestand definiert. 1971 nahm dann eine staatliche Kommission für die Untersuchung von Sexualstraftaten ihre Arbeit auf. Sie sollte die veraltete Gesetzgebung zum Thema Sittlichkeit überprüfen. Schweden galt damals als liberaler Hort der freien Liebe. Die Kommission kam, passend zum damaligen Zeitgeist, zu dem Schluss, dass sich der Staat so wenig wie möglich in das Sexleben seiner Bürger einmischen dürfe. Dass dies auch für das Thema Vergewaltigung gelten sollte, empörte viele Frauen, denn es wurde in der Empfehlung vorgeschlagen, in »minder schweren Fällen« den Täter lediglich zu einer Geldstrafe zu verurteilen. 1977 wurde die hauptsächlich aus Männern bestehende Kommission nach zahlreichen Demonstrationen aufgelöst.
Ein diesmal mehrheitlich mit Frauen besetztes Gremium nahm ein Jahr später die Arbeit auf. Seine Anregungen sollten später in ein Gesetz- und Maßnahmenpaket einfließen, das unter dem Namen »Friede den Frauen« am 1. September 1999 in Kraft trat. Es führte unter anderem zu einem erweiterten Schutz von Verbrechensopfern. Während der Vernehmungen durch die Polizei und auch beim späteren Prozess steht ihnen seither ein kostenloser Rechtbeistand zu, der vom Staat bezahlt wird. Weitere Neuerungen waren, dass Vergewaltigung grundsätzlich als schweres Verbrechen eingestuft wird und Genitalverstümmelung ausdrücklich verboten ist.
Einer der wichtigsten Punkte war zudem die Einführung eines neuen Straftatbestandes, der »schwerer Frauenfriedensbruch« genannt wurde. Ehemänner und Lebensgefährten, die ihre Frauen regelmäßig misshandeln, können demnach einfacher zu Gefängnisstrafen verurteilt werden; zwischen sechs Monaten und sechs Jahren Knast sieht das Gesetz als Strafe vor. Zudem wurden mehr Beratungszentren für die Opfer häuslicher Gewalt geschaffen.
Eine Gesetzesänderung sorgt jedoch bis heute für heftige Diskussionen: Der Kauf sexueller Dienstleistungen wurde unter Strafe gestellt. Erwischte Freier müssen seither mit empfindlichen Geldbußen oder einem Gefängnisaufenthalt von sechs Monaten Dauer rechnen. Prostituierte bleiben dagegen straffrei. Dies sei das Ende der Prostitution, jubelten die Befürworterinnen der neuen Vorschrift und hatten damit definitiv nicht Recht. Denn tatsächlich ist es wohl ziemlich schwierig, Beweise für einen Vorgang zu finden, für den es naturgemäß keine unabhängigen Zeugen gibt. So wurden zwar beispielsweise im Jahr 1999 insgesamt 59 Freier angezeigt, aber nur in drei Fällen kam es auch tatsächlich zu einer Verurteilung. Bis heute werden nur Männer erwischt, die sich ganz besonders trottelig anstellten, wie ein Polizeichef, der von Kollegen im eigenen Auto mit einer Hure ertappt wurde.
Gleichzeitig stieg die Zahl der Vergewaltigungen in Schweden drastisch an – ob als Folge des Gesetzes, ist strittig. In diesem Sommer machten jedenfalls gleich mehrere brutale Fälle Schlagzeilen, und entsprechend empfindlich reagierte die Öffentlichkeit nun auf den Fall der Berliner Eishockeyprofis. Vergewaltigung wird nämlich nicht nur vom schwedischen Gesetzgeber definitiv als schweres Verbrechen betrachtet.
Ein Fünkchen Hoffnung: Bergen und Corriveau bald wieder frei? Berlin, 9. September
Der morgige Mittwoch könnte endlich eine Entscheidung im Fall der beiden Eisbären-Profis Bradley Bergen (37) und Yvon Corriveau (36) herbeiführen. Dann nämlich will die schwedische Staatsanwältin Pernilla Aström die beiden wegen dem Vorwurf der Vergewaltigung inhaftierten Eishockeyspieler in Kristianstad einzeln vernehmen. Nach dieser Anhörung, die wegen Zeitmangels von Dienstag auf Mittwoch verschoben wurde, wird entschieden ob die 14-tägige Untersuchungshaft um weitere zwei Wochen verlängert wird. Wird der Antrag der Staatsanwältin vom Haftrichter negativ beschieden, könnten die beiden Beschuldigten demnächst wieder in der deutschen Hauptstadt eintreffen. Jedoch nur für relativ kurze Zeit, denn schon am 23. September steht in Schweden der nächste Termin auf dem Programm. Dann soll Klarheit geschaffen werden, ob gegen Bergen und Corriveau Anklage erhoben wird bzw. die Ermittlungsfrist verlängert wird. Aus diesem Grund scheint es deshalb unwahrscheinlich, dass sich die beiden Eishockeyprofis in absehbarer Zukunft das Trikot der Berliner Eisbären überhaupt noch einmal überstreifen werden. Manager Lee kündigte schon vor einigen Tagen an, dass bei einer Rückkehr der Spieler der Klub weitere Fragen an die beiden haben werde, die erst einmal geklärt werden müssten. Insider vermuten indes, dass die Chancen auf ein Comeback für Bergen und Corriveau im Allgemeinen sehr schlecht stehen würden. Der 37-jährige Bergen hatte vor dieser Saison angekündigt, im kommenden Frühjahr ohnehin seine Schlittschuhe an den Nagel zu hängen und sich ganz um sein Hotel in Übersee zu kümmern. Zurzeit wird dieses durch seine Schwester betreut. Der 36-jährige Corriveau, der zwar noch das eine oder andere Jährchen dem Puck hinterherjagen möchte, wollte eigentlich nach seiner aktiven Eishockeyzeit seine Brötchen als Golflehrer verdienen. Allerdings dadurch, dass der ganze Fall auch eine gehörige Welle in den Staaten geschlagen hat, scheint diese Zukunft jetzt offener den je. Unterdessen normalisiert sich der Alltag beim EHC Eisbären langsam wieder. Nach der Verpflichtung des bald 28-jährigen Denis Pederson (Nashville/NHL) testet der Tabellenzweite der DEL in den nächsten Tagen den Deutsch-Kanadier Tray Toumie. Der 35-jährige Defensivstürmer soll bei einer Verpflichtung die Rolle des langzeitverletzten Jeff Tomlinson ausfüllen. Zuletzt ging Toumie, der schon einmal in der Hauptstadt für den Berliner Schlittschuh-Club aktiv war, in der 2. Bundesliga für den Absteiger REV Bremerhaven aufs Eis. (ml)
"Autorität setzt zwingend Freiheit voraus, die sie anerkennt oder leugnet; Freiheit wiederum das Wort im politischen Sinne genommen, setzt ebenfalls Autorität voraus, die mit ihr verhandelt, sie zügelt oder duldet. Entfernt eine von beiden - und die andere hat keinen Sinn mehr: Die Autorität ist ohne eine Freiheit, die diskutiert, Widerstand leistet oder sich unterwirft, nur ein leeres Wort; die Freiheit ist ohne eine Autorität, die ihr ein Gegengewicht bietet, ein Un-Sinn."
Berliner Eishockeyspieler wieder aus schwedischer U-Haft frei
Stockholm (dpa) - Die wegen eines Vergewaltigungs-Vorwurfs in Schweden inhaftierten Berliner Eishockeyspieler Yvon Corriveau und Brad Bergen sind wieder frei. Wie Corriveaus Anwalt mitteilte, wurden beide Spieler in Hässleholm auf freien Fuß gesetzt. Zuvor hatte die Staatsanwältin die Einstellung des Verfahrens beantragt. Die beiden Profis von den Berliner Eisbären waren zwei Wochen zuvor unter dem Vorwurf festgenommen worden, sie hätten eine 20-jährige Schwedin vergewaltigt.
n-tv.de Einstellung des Verfahrens Bergen und Corriveau frei
Die wegen eines Vergewaltigungs-Vorwurfs in Schweden inhaftierten Berliner Eishockeyspieler Yvon Corriveau und Brad Bergen sind wieder frei. Wie Corriveaus Anwalt mitteilte, wurden beide Spieler am Mittwochmorgen in Hässleholm auf freien Fuß gesetzt. Zuvor hatte die Staatsanwältin die Einstellung des Verfahrens beantragt.
Die beiden Profis von den Berliner Eisbären waren zwei Wochen zuvor unter dem Vorwurf festgenommen worden, sie hätten eine 20-jährige Schwedin vergewaltigt. Möglicherweise haben Zweifel an der Glaubwürdigkeit der jungen Frau, Staatsanwältin Pernilla Aström zu der Kehrtwende bewogen.
Unter anderem hatte Eisbären-Manager Peter Lee ausgesagt, er habe das mutmaßlich Opfer beim Verlassen des Hotels getroffen und nichts habe auf einen Übergriff hingedeutet. Die junge Frau habe ihn auch nicht um Hilfe gebeten. Corriveau und Bergen hatten ihre Unschuld immer wieder betont, waren aber dennoch von ihrem Verein suspendiert worden.
Der 36-jährige Corriveau hat 309 Spiele in der US-Profiliga NHL bestritten und gilt in Berlin als Publikumsliebling. Der ein Jahr ältere Deutsch-Kanadier Bergen hat 37 Länderspiele für Deutschland absolviert.
In Antwort auf: Brad Bergen und Yvon Corriveau unschuldig
Wie den Eisbären durch die schwedischen Anwälte von Brad Bergen und Yvon Corriveau mitgeteilt wurde, sind beide Spieler von den schwedischen Behörden heute auf freien Fuß gesetzt worden. Alle Beschuldigungen gegen beide Spieler sind restlos ausgeräumt.
Eisbären Geschäftsführer Detlef Kornett:
„Wir sind froh, dass Yvon Corriveau und Brad Bergen wieder frei sind und freuen uns in erster Linie für deren Familien. Beide sind unschuldig und wir können uns endlich wieder auf Eishockey konzentrieren. Wir erwarten nun die Rückkehr der Spieler nach Berlin. Dann werden wir zuerst mit beiden Spielern sprechen und das weitere Vorgehen bestimmen.“