In Antwort auf:
Was tun, wenn ein Schaden entstanden ist?
Bitte beachten:
Bei diesem Text handelt es sich keinesfalls um eine Rechtsberatung. Aufgrund des Rechtsberatungsgesetzes dürfen Rechtsberatungen nur von zugelassenen Rechtsanwälten durchgeführt werden. Insofern müssen Sie diesen Text als unverbindliche Schilderung möglicher Vorgehensweisen betrachten.Hintergrund des Schadens prüfen
Zuerst einmal sollten Sie ernsthaft prüfen, ob die Rechnung nicht doch von Ihnen oder von einem Familienmitglied verursacht wurde. Viele "Betrügereien" nehmen ihr Ende darin, daß ein zerknirschter Ehemann seiner Frau gestehen muß, daß er doch eine "Stöhn-Line" genutzt hat. Oder der Sohn, der im Kreise seiner pubertierenden Altersgenossen die gemeinsame Belustigung unter Mithilfe einer Gay-Line gesucht hat, muß einräumen, daß die 800 DM auf sein Konto gehen...
Nicht wenige vermeintlich falsche Rechnungen lösen sich bei näherer Recherche in Wohlgefallen auf!
Widerspruch gegen die Telekomrechung einlegen
Legen Sie Widerspruch gegen die Telefonrechnung ein. Lassen Sie die Rechnung zurückbuchen und überweisen Sie im gleichen Zug den Betrag, den Sie nicht beanstanden, an die Telekom/Ihren Anschlußanbieter.
Anbieter des Dialers identifizieren
Falls Sie bei der genaueren Prüfung doch zu dem Schluß kamen, Sie waren es nicht, der die Kosten verursacht hat, so können Sie sich zuerst einmal bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post informieren, welcher Anbieter die Rufnummer zugeteilt bekommen hat. Dies dient aber in erster Linie einmal Ihrer eigenen Information und ist nicht unbedingt erforderlich. Außerdem werden diese Nummer sehr oft mehrmals weitervermietet, so daß Ihnen die Adresse der Gesellschaft, die die Nummer zugeteilt bekommen hat, nicht wirklich viel bringt...
Keine Daten löschen, keinesfalls den Rechner neu installieren, Beweise sichern!
Sie sollten sich aber auf jeden Fall den Dialer anschauen, wenn Sie noch wissen, welches Programm Ihnen die Verbindung eingerichtet hat.
Aber Achtung: Wenn Sie dies nicht mehr genau ober überhaupt nicht mehr wissen, so sollten Sie nicht suchen und auf Ihrer Festplatte herumräumen. Falls es sich um einen Dialer mit betrügerischem Hintergrund handelt, so könnten Sie versehentlich Daten verändern, so daß die spätere Spurensuche durch die Kriminalpolizei erschwert wird oder erfolglos bleibt.
Falls Sie noch wissen, von welcher Internetseite Sie den Dialer bekommen haben, so sollten Sie sich diese umgehend notieren, bevor Sie es doch noch vergessen.
Beschwerden an den Webmaster sollten Sie sich sparen, falls Sie eventuell zur Polizei gehen wollen, um zu verhindern daß polizeilich relevantes Material beiseite geschafft wird. Wenn es sich um ein kriminelles Angebot handelt, wird Ihnen die Beschwerde ohnehin nicht allzu viel bringen...
Deinstallieren oder löschen Sie auf keinen Fall den Dialer oder die Einträge aus dem DFÜ-Netzwerk!
Sichern Sie wichtige Daten, auf die Sie in der nächsten Zeit nicht verzichten können, von Ihrer Festplatte auf ein anderes Medium.
Fertigen Sie eine Bildschirmhardcopy des Dialers an (falls es sich um ein eigenständiges Programm handelt). Erstellen Sie auch eine Hardcopy des DFÜ-Netzwerkordners!
Anzeige bei der Polizei
Gehen Sie umgehend zu Ihrer nächsten Polizeidienststelle und nehmen Sie Ihren Rechner und Ihre aktuelle Telefonrechnung am besten gleich dorthin mit. In den meisten Bundesländern werden Fälle dieser Art von der Kriminalpolizei bearbeitet, die jeweils zuständige Stelle kann Ihnen aber auf jeden Fall Ihre nächstgelegene Polizeidienststelle - eventuell auch telefonisch - nennen. Die zuständige Dienststelle wird - je nach Arbeitsbelastung - Ihren Rechner (Ihr Einverständnis vorausgesetzt) gleich untersuchen oder ihn vorerst behalten und dann später begutachten.
Möglicherweise teilt Ihnen die Polizei dann mit, daß der Dialer dort bekannt ist und keinerlei Straftatbestand erkennen läßt. Dies ist nicht einmal so selten, wie Sie vielleicht vermuten. Sie können trotzdem Anzeige wegen Betrugsverdacht erstatten (die Polizei ist verpflichtet, diese entgegenzunehmen), Sie können unter diesen Voraussetzung aber auch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, daß das Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt werden wird.
Beschwerde bei der FST
Sie können sich auf parallel oder alternativ bei der FST - freiwillige Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste beschweren, falls Sie der Meinung sind, daß sich der Anbieter unseriös bereichert hat. Beschwerden reichen Sie am besten bei der Beschwerdestelle ein, die sich dann gegebenenfalls um alles Weitere kümmern wird.
Es sind auch Fälle bekannt, in denen die Anbieter die eingezogenen Gebühren anstandslos wieder zurückzahlten.
Bemühen Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens, der Ihnen bei der Durchsetzung der Ansprüche hilft.
Andere warnen
Auf jeden Fall sollten Sie den Dialer hier melden damit andere davor gewarnt werden.